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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Bisher wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland etwa 240.000 Mal verliehen.

Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet werden. Auch die junge Generation soll verstärkt berücksichtigt werden.

Die meisten Auszeichnungen werden von Ministerpräsidenten, von einem Landes- oder Bundesminister, von Regierungspräsidenten oder einem Bürgermeister ausgehändigt. Der Bundespräsident überreicht das Bundesverdienstkreuz in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.

Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

Seit seiner Stiftung im Jahre 1951 wurde der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland etwa 240.000 mal verliehen. (zur Statistik der Ordensverleihungen)     

Ordensanregungen

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt. Wohnt er im Ausland oder ist er Ausländer, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt in 11013 Berlin zu richten. Soll ein Bundesbediensteter ausgezeichnet werden, dann ist die Anregung an den jeweiligen Bundesminister zu richten.

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden in der Regel nicht posthum verliehen werden. 

Ordensvorschläge

Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur bestimmte Personen unterbreiten: die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.


Zusatzinformationen

Weitere Informationen können Sie der Broschüre "Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland" entnehmen. Falls Sie die Broschüre bestellen möchten, genügt eine kurze Nachricht an das Bundespräsidialamt. Die Broschüre "Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland" kann als PDF-Dokument (990kB) heruntergeladen werden.