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Abteilung Ausland

Ein großer Teil der Aufgaben des Bundespräsidenten liegt im Bereich der Außenpolitik. Dabei arbeitet ihm die Abteilung Ausland zu, die in drei Referate gegliedert ist. Die inhaltlichen Zuständigkeiten der Referate umfassen:

  • Referat 20:
    Grundsatzfragen der Außenpolitik, einschließlich Sicherheitspolitik, Beziehungen zu Amerika und zum Nahen und Mittleren Osten, Beziehungen zu internationalen und multilateralen Organisationen sowie zu Nichtregierungsorganisationen
  • Referat 21:
    Beziehungen zu den europäischen Staaten (einschließlich Türkei und Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion), Europäische Einigung durch Europäische Union und Europarat
  • Referat 22:
    Beziehungen zu Asien (ohne Nahen und Mittleren Osten), Australien und Afrika, Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik

Die Abteilung Ausland ist verantwortlich für die Planung und Vorbereitung eingehender und ausgehender Besuche. Sie bereitet die Gespräche des Bundespräsidenten mit ausländischen Staats- und Regierungschefs, sowie hochrangigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Kultur vor und verantwortet den Briefverkehr mit ihnen. Bei Interviews, Pressegesprächen und Reden zu außenpolitischen Themen unterstützen die Mitarbeiter der Abteilung den Bundespräsidenten. Sie erstellen außenpolitische Analysen und unterrichten den Bundespräsidenten über politische Entwicklungen im Ausland. Außerdem bereitet die Abteilung die Beglaubigung ausländischer Botschafter vor und bearbeitet Bürgerbriefe. Sie entwirft Schreiben des Bundespräsidenten, die wichtige politische Botschaften enthalten können. Dazu gehören Glückwünsche zum Amtsantritt, Kondolenzen nach Naturkatastrophen und Geburtstagsglückwünsche.

In der Abteilung Ausland arbeiten 13 der insgesamt 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes.