Ordensanregungen
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
- gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.
Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt (siehe unten). Wohnt er im Ausland oder ist er Ausländer, so ist die Anregung an das Auswärtige Amt zu richten.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden in der Regel nicht posthum verliehen werden.
Ordensvorschläge
Die Ordensanregungen werden von den Staats- und Senatskanzleien bzw. vom Auswärtigen Amt geprüft. Formelle Ordensvorschläge dürfen dem Bundespräsidenten nur die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder" und der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland unterbreiten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Staats- und Senatskanzleien der Länder
Bitte reichen Sie Ihre Anregung für die Verleihung des Verdienstordens bei der Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes ein, in dem die Person wohnt, die Sie für einen Orden vorschlagen möchten:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Bayerische Staatskanzlei
Postfach 22 00 11
80539 München
Reg. Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen
- Senatskanzlei -
Postfach 10 25 20
28025 Bremen
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Postfach 10 55 20
20038 Hamburg
Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65189 Wiesbaden
Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Niedersächsische Staatskanzlei
Postfach 2 23
30002 Hannover
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Postfach 38 80
55028 Mainz
Staatskanzlei des Saarlandes
Postfach 10 24 31
66024 Saarbrücken
Sächsische Staatskanzlei
01095 Dresden
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 41 60
39016 Magdeburg
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 71 22
24171 Kiel
Thüringer Staatskanzlei
Postfach 9 97
99021 Erfurt
Zusatzinformationen
Bundespräsident Christian Wulff: Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zum Thema Engagement in den Neuen Bundesländern 2010
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