Fragen und Antworten
- Wann weht die Standarte auf Schloss Bellevue?
- Wohnt der Bundespräsident in Schloss Bellevue?
- Können Bürgerinnen und Bürger Schloss Bellevue besuchen?
- Ist der Bundespräsident Mitglied einer Partei?
- Wie wird der Bundespräsident bezahlt?
- Wer hat protokollarisch Vortritt: der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin?
- Wer vertritt den Bundespräsidenten, wenn er krank oder im Urlaub ist?
- Was sind "militärische Ehren"?
- Was ist das Protokoll?
- Was ist ein Staatsbesuch?
- Seit wann hält der Bundespräsident die Weihnachtsansprache?
Wann weht die Standarte auf Schloss Bellevue?
Die Standarte ist eine spezielle Form der Flagge. Sie ist das Hoheitszeichen des Staatsoberhaupts.
Solange sich der Bundespräsident in Deutschland aufhält, ist die Standarte auf dem Dach von Schloss Bellevue gehisst. Das ist auch dann der Fall, wenn der Bundespräsident nicht in seinem Berliner Amtssitz ist. Eingeholt wird die Standarte in Berlin nur, wenn sich der Bundespräsident an seinem Bonner Amtssitz, der Villa Hammerschmidt, aufhält oder andernorts im Land seine offizielle Residenz aufschlägt. Dort wird dann vor dem Eintreffen die Standarte gesetzt. Reist der Bundespräsident ins Ausland wird die Standarte eingeholt sobald das Flugzeug des Bundespräsidenten gestartet ist. Bei Landung in Berlin wird sie wieder gesetzt.
Wohnt der Bundespräsident in Schloss Bellevue?
Roman Herzog war der einzige Bundespräsident, der von 1994 bis 1999 in Schloss Bellevue gewohnt hat. Seit Johannes Rau wohnen die Bundespräsidenten in einem Haus am Stadtrand von Berlin. Auch Horst Köhler und Christian Wulff wohnten dort während ihrer Amtszeiten.
Schloss Bellevue wurde mit dem Amtswechsel von Bundespräsident Rau zu Bundespräsident Köhler umgebaut. In der früheren Wohnung befinden sich heute Büros und Besprechungsräume.
Können Bürgerinnen und Bürger Schloss Bellevue besuchen?
Schloss Bellevue steht für Führungen grundsätzlich offen. Das besondere: Die Mitarbeiter des Bundespräsidialamts sind dabei die Fremdenführer. Der zeitliche Vorlauf zwischen Anfrage und Besichtigungstermin beträgt derzeit gut neun Monate. Die Gruppengröße sollte 25 Teilnehmer nicht überschreiten. Kontakt: besucherdienst@bpra.bund.de
Beachtet werden muss jedoch, dass Schloss Bellevue ein rege genutzter Arbeits- und Veranstaltungsort ist. Daher kann es vorkommen, dass angemeldete Führungen mit kurzfristig angesetzten Terminen des Bundespräsidenten kollidieren können. In diesem Fall kann eine Führung auch nur eingeschränkt erfolgen oder muss sogar abgesagt werden. Ein Ausweichtermin wird dann aber angeboten.
Ist der Bundespräsident Mitglied einer Partei?
Alle Amtsinhaber haben bisher mit Rücksicht auf den parteipolitisch neutralen Charakter ihres Amtes mit Amtsantritt die Mitgliedschaft in einer politischen Partei ruhen lassen.
Es gibt jedoch keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass der Bundespräsident während seiner Amtszeit keiner politischen Partei angehören darf. Artikel 55 des Grundgesetzes bestimmt lediglich, dass er weder einer Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören und kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben darf, noch der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören darf (siehe auch verfassungsrechtliche Grundlagen).
Wie wird der Bundespräsident bezahlt?
Der Bundespräsident erhält Bezüge von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin. Die Amtsbezüge werden jährlich durch den Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan des Bundespräsidenten bewilligt. Sie betragen 217.000 Euro jährlich. Daneben erhält der Bundespräsident ein Aufwandsgeld in Höhe von 78.000 Euro jährlich (Stand: Januar 2013). Das Aufwandsgeld ist im Haushaltsplan des Bundespräsidenten (Einzelplan 0101, Titel 42101) eingestellt. Aus den Erläuterungen dazu ergibt sich, dass aus dem Aufwandsgeld u.a. die Löhne des Haushaltspersonals für die Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind. Es dient generell dazu, die erhöhten Aufwendungen, die sich aus dem Amt des Bundespräsidenten ergeben, zu bestreiten.
Die Ruhebezüge sind im "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" vom 17. Juni 1953 geregelt. Danach erhält ein Bundespräsident, wenn er mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen ausscheidet, Ruhebezüge in Höhe der Amtsbezüge.
Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten regelt auch die Ansprüche der Angehörigen eines verstorbenen Bundespräsidenten. Nach diesem Gesetz erhalten die Hinterbliebenen für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den Ehrensold als Sterbegeld. Danach stehen Witwen- und Waisengeld, das nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes berechnet wird, zu.
Die Amtsbezüge des Bundespräsidenten unterliegen ebenso wie der Ehrensold in voller Höhe der Einkommen- und Kirchensteuer bis zum jeweiligen Spitzensteuersatz.
Wer hat protokollarisch Vortritt: der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin?
Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat sich eine Rangfolge der Repräsentanten der höchsten Verfassungsorgane als Staatspraxis herausgebildet: Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt in der protokollarischen Reihenfolge ganz oben. Ihm folgt der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages. An dritter Stelle folgt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler als Regierungschef. Der Grund für diese Reihenfolge ist, dass der Bundestagspräsident ein Verfassungsorgan vertritt, das vom Volk direkt gewählt wurde, während die Bundeskanzlerin ihrerseits vom Bundestag gewählt wird. Nach der Bundeskanzlerin folgen die Präsidentin oder der Präsident des Bundesrats und die Präsidentin oder der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Wer vertritt den Bundespräsidenten, wenn er krank oder im Urlaub ist?
Der Präsident oder die Präsidentin des Bundesrats nimmt die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommen kann. Geregelt ist das im Artikel 57, Grundgesetz: „Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.“
Mit dem Amt des Bundesratspräsidenten wechseln sich die Ministerpräsidenten der deutschen Länder jährlich am 1. November ab. Seit dem 1. November 2012 hat der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann, das Amt inne.
Was sind "militärische Ehren"?
Die Begrüßung mit militärischen Ehren am Amtssitz des Bundespräsidenten ist eine ausländischen Staatsoberhäuptern vorbehaltene Ehrerweisung und Teil des militärischen Zeremoniells. Hierbei zieht eine Ehrenformation der Bundeswehr, bestehend aus Soldaten der drei Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftwaffe, auf. Nach der Meldung der Ehrenformation an den Gast spielt das Stabsmusikkorps zuerst die Nationalhymne des Gastlandes, dann die Deutschlands. Im Anschluss schreiten der Bundespräsident und sein Gast die Ehrenformation zu den Klängen des Präsentiermarsches ab. Als Ehrerweisung verbeugen sich beide vor der Truppenfahne.
Der Staatsgast darf damit die Truppen des besuchten Landes symbolisch „inspizieren", womit das Vertrauen und die freundlichen Absichten des Gastgebers zum Ausdruck gebracht werden sollen.
Zu den militärischen Ehren gehören darüber hinaus beispielsweise auch die Ehrenposten, die an der Haupttreppe von Schloss Bellevue zu Ehren des Gastes aufziehen.
Was ist das Protokoll?
Protokollarisches Handeln ist eine innerstaatliche und international gebräuchliche Symbolsprache. Durch sie wird bei offiziellen Anlässen vieles zum Ausdruck gebracht: Rang und Würde des Gastes, die Wertschätzung und politische Absichten. Das staatliche Protokoll umfasst alle ordnenden, zeremoniellen Regeln und Aktivitäten bei offiziellen und repräsentativen Anlässen wie Staatsbesuchen, nationalen und internationalen Konferenzen, Festakten, Trauerstaatsakten, Amtswechseln, Empfängen und offiziellen Essen.
Das Wort Protokoll kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „vorgeleimtes Blatt“. In der Zeit des Byzantinischen Reichs wurde damit der Kopf eines feierlichen Dokumentes bezeichnet, in dem die Beteiligten aufgeführt waren. Heute hat dieses Wort eine doppelte Bedeutung. Einerseits versteht man darunter eine förmliche Niederschrift, wie z. B. einen Tagungsbericht, in der Sachverhalte und Äußerungen „protokolliert“ werden. Andererseits bezeichnet man mit dem Wort „Protokoll“ für den Bereich der staatlichen Repräsentation und der Diplomatie die Gesamtheit der Normen, Regeln und Gebräuche, die die äußeren Formen des staatlichen Handelns sowie der zwischenstaatlichen Beziehungen bestimmen. Insofern ist es gleichbedeutend mit den Begriffen des staatlichen und diplomatischen Zeremoniells.
Was ist ein Staatsbesuch?
Staatsbesuche sind die protokollarisch höchste Form des Zusammentreffens von Staatsoberhäuptern. Nicht jede Begegnung mit einem ausländischen Gast ist allerdings auch ein Staatsbesuch. Weitere Formen sind Arbeitsbesuche und offizielle Besuche. Über die Einstufung bestimmen Gast und Gastgeber einvernehmlich. Im Allgemeinen finden die Besuche abwechselnd und im Abstand mehrerer Jahre statt.
Bei Staatsbesuchen wird das Staatsoberhaupt von einer großen Delegation an Mitreisenden begleitet. Sie bieten Gelegenheit, die bilateralen Beziehungen in ihrer ganzen Breite – in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport und Kultur – darzustellen und zu vertiefen.
Die Gäste eines Staatsbesuches werden mit den höchsten protokollarischen Ehren empfangen. Dazu gehören unter anderem das gemeinsame Abschreiten einer Ehrenformation des Militärs, ein festliches Staatsbankett und der Begleitschutz durch eine Ehreneskorte.
Neben Staatsbesuchen unternimmt und empfängt der Bundespräsident Arbeits- und offizielle Besuche, die im diplomatischen Protokoll niedriger eingestuft sind und sich zumeist nur mit einem Ausschnitt der bilateralen Beziehungen beschäftigen.
Seit wann hält der Bundespräsident die Weihnachtsansprache?
Im Jahr 1970 hielt Bundespräsident Gustav Heinemann erstmals die Weihnachtsansprache. Bundespräsident Heinemann und Bundeskanzler Willy Brandt wichen damit von der seit 1949 geübten Praxis ab, nach der der Bundeskanzler die Weihnachtsansprache und der Bundespräsident eine Silvesteransprache gehalten hatten. Seither hält der Bundespräsident jedes Jahr eine Ansprache am 25. Dezember und der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin spricht zum Jahreswechsel.
Seit 1952 werden die Ansprachen des Bundespräsidenten auch im Fernsehen übertragen. Bundespräsident Theodor Heuss 1952: „In diesem Jahr habe ich zum ersten Mal die Gelegenheit über das Fernsehgerät zu Ihnen zu sprechen. […] Jetzt wird auch bei uns das schwer begreifliche Zauberwerk des Fernsehens in das Bewusstsein treten.“

