Wahl zum Bundespräsidenten von der Bundesversammlung

Schwerpunktthema: Bericht

30. Juni 2010

Dankesworte von Bundespräsident Christian Wulff nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten im Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Christian Wulff wurde am 30. Juni 2010 von der Bundesversammlung im Plenarsaal des Deutschen Bundestages zum zehnten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Im Anschluss sprach er ein paar Dankesworte.

Weitere Informationen zur Wahl des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen. Er ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Versammlung zuständig ist. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.

Die Wahl des Bundespräsidenten ist die einzige Aufgabe der Bundesversammlung. Einzelheiten der Wahl regelt das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, das sich auf Art. 54 Abs. 7 Grundgesetz stützt.

Der Bundespräsident muss ein Deutscher oder eine Deutsche sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig (Art. 54 GG).

Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG). Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung oder dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident ebenfalls nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).

Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates einen Amtseid (Art. 56 GG). Für die Wahl und die Bundesversammlung ist allein der Bundestag zuständig. .