Bundespräsidialamt: "Atom-Gutachten existiert nicht"

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

3. September 2010

Zu Medienberichten über ein angebliches Gutachten von Verfassungsjuristen im Bundespräsidialamt in Zusammenhang mit dem Thema "Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke" stellt das Bundespräsidialamt fest:

Ein solches Gutachten existiert nicht.

Das Bundespräsidialamt wird seiner ständigen Staatspraxis entsprechend im Rahmen der Ausfertigungsprüfung gemäß Art. 82 GG die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen, sobald nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein entsprechendes Gesetz zur Ausfertigung vorgelegt wird.