Bundespräsident Christian Wulff hat heute das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gem. Art. 82 Absatz 1 Satz 1 GG ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt.
Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Schwerpunktthema: Pressemitteilung
25. März 2011