Bundespräsident fertigt Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes aus

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

1. August 2011

Der Bundespräsident hat am 31. Juli 2011 das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes gemäß Art. 82 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz nach sorgfältiger Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt.