Ausfertigungsverfahren nach heutigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

12. September 2012

Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt mit:

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundespräsidenten am 21. Juni 2012 gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zum ESM und zum Fiskalvertrag zunächst abzusehen, um ausreichend Zeit zur Prüfung angekündigter bzw. bereits vorliegender Eilanträge zu haben.

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Fortsetzung des Ausfertigungsverfahrens nach Art. 82 Abs. 1 GG frei gemacht. Die Entscheidung des Gerichts wird jetzt unverzüglich ausgewertet.

Der Bundespräsident beabsichtigt, so bald wie möglich über die Ausfertigung zu entscheiden. Einen Termin zu nennen, ist gegenwärtig nicht möglich.