Bundespräsident fertigt Gesetz zum Betreuungsgeld aus

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

15. Februar 2013


Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt mit:

Bundespräsident Joachim Gauck hat heute das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt. Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung hat er eingehend geprüft, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie einer Ausfertigung im Wege gestanden hätten.