Staatsbesuch des Bundespräsidenten in der Tschechischen Republik im Mai 2014

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

10. April 2014


Bundespräsident Joachim Gauck reist auf Einladung von Staatspräsident Miloš Zeman vom 4. bis 7. Mai 2014 in die Tschechische Republik.

Mit seinem dreitägigen Staatsbesuch will der Bundespräsident die engen und freundschaftlichen Bande zu Tschechien würdigen und aktuelle politische Fragen diskutieren. Dazu wird er mit Vertretern von Regierung und Parlament, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien zusammentreffen. Geplant sind unter anderem eine Rede an der Karls-Universität, ein Besuch der Gedenkstätte KZ Theresienstadt, die Teilnahme an einem europäischen Dialogforum sowie ein Besuch der Škoda-Werke in Mladá Boleslav.

Nähere Informationen zu den Besuchsprogrammen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Die Flugkosten mit der Verbindung Berlin-Prag-Berlin betragen voraussichtlich ca. 95 Euro. Mögliche Flugkosten im Inland konnten noch nicht berücksichtigt werden. Die Kosten für die Übernachtungen sind noch nicht genau bezifferbar, werden aber nachgereicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf dieser Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, 15. April 2014, 16.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an (E-Mail: akkreditierung@bpra.bund.de; Fax: 030/ 2000-1926).

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Ihre Anmeldung begründet daher keine Zusage.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach Ende der Reise gültig ist.

Die Flugkosten mit der Verbindung Berlin-Prag-Berlin betragen voraussichtlich ca. 95 Euro. Mögliche Flugkosten im Inland konnten noch nicht berücksichtigt werden. Die Kosten für die Übernachtungen sind noch nicht genau bezifferbar, werden aber nachgereicht.

Hinweise:

  • Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
  • Das Bundespresseamt unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.
  • Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.