Bundespräsident fertigt Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes aus

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

11. Juli 2014


Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt mit:

Bundespräsident Joachim Gauck hat heute das Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes ausgefertigt und den Verkündungsauftrag erteilt. Im Rahmen der dem Bundespräsidenten obliegenden Ausfertigung gemäß Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz hat er das Gesetz auf seine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und den verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Abgeordnetenentschädigung intensiv geprüft. Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten.