Bundespräsident reist nach Israel und Jordanien

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

16. November 2015


Bundespräsident Joachim Gauck und Daniela Schadt reisen vom 5. bis 8. Dezember nach Israel und Jordanien.

Der Besuch in Israel am 5. und 6. Dezember steht im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und hat einen wissenschaftlich-kulturellen Schwerpunkt. Der Bundespräsident wird unter anderem ein Konzert des Thomanerchors und des Gewandhausorchesters in Tel Aviv und die Hebräische Universität Jerusalem besuchen.

In Jordanien möchte der Bundespräsident die Leistung würdigen, die die jordanische Gesellschaft bei der Unterbringung von Hunderttausenden Flüchtlingen erbringt. Neben politischen Gesprächen stehen eine Begegnung mit Vertretern der Zivilgesellschaft sowie der Besuch eines Flüchtlingslagers auf dem Programm.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf dieser Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, den 19. November 2015, 12.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise in beide Länder ist ein Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindestens sechs Monate gültig ist. Das Visum für Jordanien wird bei Einreise erteilt.

Die Flugkosten betragen voraussichtlich ca. 700,00 Euro. Die Hotelkosten für Israel liegen bei ca. 295,00 Euro und für Jordanien bei ca. 140,00 Euro.

Hinweise:

- Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

- Das Bundespresseamt unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

- Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.