Bundespräsident reist in das Königsreich Belgien

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

12. Februar 2016


Bundespräsident Joachim Gauck und Daniela Schadt reisen vom 8. bis 10. März 2016 auf Einladung von S. M. König Philippe zu einem Staatsbesuch in das Königreich Belgien.

Der Besuch in Belgien steht im Zeichen der belgisch-deutschen Freundschaft. Belgien gehörte zu den ersten Ländern, die in der Nachkriegszeit vor genau 65 Jahren mit der Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen aufnahmen.

Während seines dreitägigen Aufenthalts in Belgien wird der Bundespräsident neben der Hauptstadt Brüssel auch Antwerpen und Mechelen in Flandern sowie Lüttich und Eupen in Wallonien besuchen. In Belgien möchte der Bundespräsident die Bedeutung der belgisch-deutschen Beziehungen würdigen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Euregio Maas-Rhein, die vor 40 Jahren gegründet wurde. Neben politischen Gesprächen stehen Begegnungen mit Wirtschaftsvertretern und der Besuch eines Jugendzentrums auf dem Programm.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf dieser Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, den 18. Februar 2016, 15.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Flugkosten betragen voraussichtlich 180,00 Euro. Die Hotelkosten werden ca. 240,00 Euro betragen.

Hinweise:

- Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

- Das Bundespresseamt unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

- Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.