Bundespräsident Gauck reist nach Japan

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

21. Oktober 2016


Bundespräsident Joachim Gauck und Daniela Schadt reisen vom 13. bis 18. November 2016 zu einem offiziellen Besuch nach Japan.

Während seines Aufenthalts in der Hauptstadt Tokyo trifft Bundespräsident Gauck Kaiser Akihito und Kaiserin Michiko sowie Kronprinz Naruhito. Außerdem stehen politische Gespräche, unter anderem mit Ministerpräsident Abe, auf dem Programm. An der Waseda-Universität in Tokyo hält der Bundespräsident eine Rede. Er trifft in der Hauptstadt zudem Wirtschaftsvertreter und diskutiert mit japanischen Intellektuellen. Neben bilateralen, außen- und europapolitischen Fragen sollen aktuelle politische und wirtschaftliche Herausforderungen, vor allem in der Region Ostasien, im Zentrum der Gespräche stehen.

In der alten Kaiserstadt Kyoto bilden Geschichte, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft den Schwerpunkt. An der Kyoto-Universität wird der Bundespräsident den Philipp Franz von Siebold-Preis der Alexander von Humboldt-Stiftung verleihen und mit Studierenden diskutieren.

Zum Abschluss des Besuchs reist Bundespräsident Gauck in die Stadt Nagasaki, wo er unter anderem das Atombombenmuseum und den Friedenspark besucht.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf dieser Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, den 27. Oktober, 12.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Für die Mitreise wird kein Visum benötigt. Ein Reisepass, der mindestens noch sechs Monate nach der Reise gültig ist, genügt. Die Flugkosten betragen voraussichtlich 635,00 Euro und die Hotelkosten ca. 1.242,00 Euro.

Hinweise:

Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.