Ersuchen des Bundespräsidenten gemäß
Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

24. Oktober 2017


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute die Bundeskanzlerin gebeten, die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiterzuführen. Das Ersuchen nach Artikel 69 Absatz 3 Grundgesetz erfolgt aufgrund der heutigen Konstituierung des 19. Deutschen Bundestags.

Der diesem Ersuchen zugrundeliegende Artikel 69 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes hat folgenden Wortlaut:

(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.

(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Infolge der im Grundgesetz festgelegten Beendigung des Amtes der Bundesregierung händigt der Bundespräsident den Mitgliedern der Bundesregierung heute ihre Entlassungsurkunden in Schloss Bellevue aus.