Bundespräsident Steinmeier reist nach Ghana und Gambia

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

22. November 2017


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist vom 11. bis 14. Dezember 2017 zu Staatsbesuchen nach Ghana und Gambia. Dabei wird er von einer Wirtschaftsdelegation begleitet

In den politischen Gesprächen des Bundespräsidenten in Accra werden Fragen der weiteren Entwicklung der bilateralen Beziehungen sowie die Entwicklung Afrikas im Vordergrund stehen. Ghana gilt als stabilste Demokratie Westafrikas und ist als zweitgrößte Wirtschaft in Westafrika ein Schlüsselland und wichtiger politischer Partner Deutschlands in der Region. Es ist ein zentrales Land in der Afrika-Initiative der deutschen G-20- Präsidentschaft.

Bundespräsident Steinmeier ist der erste Bundespräsident, der Gambia besucht. Damit will er auch Anerkennung für den demokratischen Wandel und politische Unterstützung für die Stabilisierung des Landes demonstrieren. Im Mittelpunkt der Gespräche mit Politik und Zivilgesellschaft werden die Themen Migration und Versöhnung stehen.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht..

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Montag, den 27. November 2017, 16.00 Uhr bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes an.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist und vier freie Seiten für Visa und Ein-/Ausreisestempel enthält.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 625,00 Euro. Die Hotelkosten betragen ca. 745,00 Euro. Möglicherweise wird eine Gebühr für die Erstellung des Visums in Höhe von 100,00 Euro erhoben.

Hinweise:

Ihre Anmeldung begründet keine Zusage. Über eine Teilnahme an der Reise des Bundespräsidenten wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.