Bundespräsident Steinmeier reist in die Schweiz

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

10. April 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 25. bis 26. April 2018 zu einem Staatsbesuch in die Schweizerische Eidgenossenschaft.

Der Bundespräsident führt zunächst politische Gespräche in Bern, unter anderem mit dem Schweizer Bundespräsidenten Alain Berset und Mitgliedern des Bundesrates. Bundespräsident Steinmeier hält zudem eine Rede vor dem Bundesrat.

Der zweite Tag des Staatsbesuchs findet überwiegend im Kanton Freiburg, der Heimat des Schweizer Bundespräsidenten, statt. An der Universität Freiburg hält der Bundespräsident eine Ansprache und diskutiert gemeinsam mit dem Schweizer Bundespräsidenten und weiteren Podiumsteilnehmern über Fragen der Zukunft der Demokratie. Im weiteren Verlauf des Besuchs steht das Thema Klimawandel im Vordergrund. Die Reise endet mit einem Besuch der Grabstätte von Thomas Mann.

Weitere Details zum Reiseprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Freitag, den 13. April 2018, 12.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 170,00 Euro. Die Hotelkosten betragen ca. 200,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.