Bundespräsident Steinmeier reist nach Los Angeles und San Francisco

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

16. Mai 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender besuchen vom 17. bis 21. Juni 2018 Los Angeles und San Francisco.

In Los Angeles weiht der Bundespräsident das Thomas-Mann-Haus ein, das die Bundesregierung 2016 erworben hatte, um es vor dem Abriss zu bewahren und diesen Ort des literarisch-politischen Exils zum Ort eines erneuerten transatlantischen Dialogs zu machen. Außerdem eröffnet der Bundespräsident die mit der Einweihung des Thomas-Mann-Hauses verbundene Konferenz Democracy and Renewal mit einer Rede.

In San Francisco/Silicon Valley führt Bundespräsident Steinmeier Expertengespräche zu Herausforderungen der Digitalisierung. Im Mittelpunkt stehen die gesellschaftsumwälzenden Entwicklungen durch den digitalen Wandel im Bereich der Künstlichen Intelligenz, in der Arbeitswelt der Zukunft und deren Folgen für die Demokratie. Zudem trifft der Bundespräsident den Gouverneur von Kalifornien, Jerry Brown, die ehemalige US-Außenministerin Condoleezza Rice sowie den Microsoft-Mitbegründer und Philanthropen Bill Gates.

Weitere Details zum Reiseprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, den 22. Mai 2018, 14.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass, der bis zur Beendigung der Reise gültig ist sowie ein gültiges Journalistenvisum enthält.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 967,00 Euro. Die Hotelkosten betragen insgesamt ca. 1.195,00 Euro. Die anfallenden Visagebühren ergeben ca. 140,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.