Bundespräsident Steinmeier reist nach Minsk

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

8. Juni 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen am 29. Juni 2018 zur Eröffnung der Gedenkstätte Malyj Trostenez in die Republik Belarus.

Der Bundespräsident hält bei der international besuchten Gedenkzeremonie eine Rede. Zudem trifft er Staatspräsident Alexandr Lukaschenko zum Gespräch und nimmt an einer Konferenz des Internationalen Bildungs- und Begegnungswerks (IBB) zum Thema Gedenken für eine gemeinsame europäische Zukunft teil.

Malyj Trostenez war zwischen 1942 und 1944 die größte nationalsozialistische Vernichtungsstätte auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Sie ist – wie viele andere Orte auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion - in Deutschland und Europa als Vernichtungsort wenig bekannt. Opfer waren vor allem belarussische, österreichische, deutsche und tschechische Juden, Zivilisten, Widerstandskämpfer und Partisanen. Mit der Reise will der Bundespräsident der Opfer gedenken und auch die deutsche Öffentlichkeit auf diesen Ort der Vernichtung aufmerksam machen.

Weitere Details zum Reiseprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Mittwoch, den 13. Juni 2018, 16.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültiger Reisepass (muss bis drei Monate nach dem Reiseabschluss gültig sein) sowie ein gültiges Visum.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 250,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.