Bundespräsident Steinmeier reist nach Finnland

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

3. September 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 17. bis 19. September zu einem Staatsbesuch in die Republik Finnland.

Der Bundespräsident führt an den ersten beiden Tagen politische Gespräche in Helsinki, unter anderem mit dem finnischen Präsidenten Sauli Niinistö und mit Ministerpräsident Juha Sipilä. Geplant ist zudem der Besuch des weltweit ersten mit Flüssiggas betriebenen Eisbrechers Polaris und der als UNESCO-Weltkulturerbe gelisteten Festungsinsel Suomenlinna.

Der dritte Tag des Staatsbesuchs führt nach Oulu, der nördlichsten Großstadt der EU und dem Zentrum der finnischen Digitalwirtschaft. Hier informieren sich der Bundespräsident und Frau Büdenbender u. a. über smart technologies und die Entwicklung des Mobilfunkstandards 5G.

Weitere Details zum Reiseprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, den 6. September 2018, 14.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig ist.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 390,00 Euro. Die Hotelkosten betragen insgesamt ca. 400,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.