Bundespräsident Steinmeier reist nach Griechenland

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

1. Oktober 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 10. bis 12. Oktober 2018 zu einem Staatsbesuch in die Hellenische Republik.

Der Bundespräsident wird in Athen von Staatspräsident Prokopis Pavlopoulos mit militärischen Ehren begrüßt, legt einen Kranz am Grabmal des unbekannten Soldaten nieder und trifft Schüler, Jugendliche und junge Kulturschaffende. In der griechischen Hauptstadt führt Bundespräsident Steinmeier politische Gespräche unter anderem mit Staatspräsident Prokopis Pavlopoulos, Ministerpräsident Alexis Tsipras und dem Oppositionsführer Kyriakos Mitsotakis. Anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Juristische Fakultät der Universität Athen hält der Bundespräsident eine Rede. Zudem besucht er die Gedenkstätte des NS-Konzentrationslagers Chaidari nahe der griechischen Hauptstadt.

Am zweiten Tag reist der Bundespräsident gemeinsam mit Staatspräsident Pavlopoulos in dessen Heimatstadt Kalamata. Er besichtigt die Ausgrabungsstätten des Antiken Messini und trifft junge Start-up-Unternehmer zu einem Gespräch.

Weitere Informationen zum Programm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Donnerstag, den 4. Oktober 2018, 17.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig ist.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 490,00 Euro. Die Hotelkosten betragen insgesamt ca. 480,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.