Bundespräsident Steinmeier reist nach Spanien

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

10. Oktober 2018


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 24. bis 25. Oktober 2018 ins Königreich Spanien.

Der Bundespräsident wird in Madrid politische Gespräche mit König Felipe VI. von Spanien, Ministerpräsident Pedro Sánchez und Parlamentspräsidentin Ana Pastor führen. Gemeinsam mit dem spanischen König wird er am Nachmittag an der Abschlusssitzung des Deutsch-Spanischen Forums teilnehmen. Am Abend eröffnet der Bundespräsident die Max Beckmann-Ausstellung im Museum Thyssen-Bornemisza.

Am zweiten Tag reisen der Bundespräsident und Frau Büdenbender in die Provinz Extremadura. Hier wird sich der Bundespräsident mit dem Präsidenten der Regierung der Provinz Extremadura Fernández Vara zum Thema „Ländlicher Raum – Erfahrungen in Spanien mit strukturschwachen Regionen“ austauschen und u. a. einen Technologiepark nahe Badajoz sowie eine Hotelfachschule in Mérida besichtigen.

Weitere Informationen zum Programm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, den 16. Oktober 2018, 12.00 Uhr per E-Mail: (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Die Kosten für den Flug betragen ca. 544,00 Euro. Die Hotelkosten betragen insgesamt ca. 350,00 Euro zzgl. 10% MwSt.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.