Bundespräsident Steinmeier reist nach Georgien

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

20. September 2019


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 6. bis 8. Oktober 2019 zu einem offiziellen Besuch nach Georgien.

Der Bundespräsident führt in Tiflis politische Gespräche mit Staatspräsidentin Salome Surabischwili, mit dem Ministerpräsidenten Giorgi Gacharia und mit dem Parlamentspräsidenten Artchil Talakwadse. Mit georgischen Intellektuellen spricht der Bundespräsident über aktuelle Entwicklungen in Georgien und Europa. Außerdem trifft er den Patriarchen der Georgischen Orthodoxen Kirche zu einem Gespräch. Anschließend reist der Bundespräsident gemeinsam mit der Staatspräsidentin in die westlich von Tiflis gelegene Region Kachetien.

Am zweiten Tag der Reise trifft der Bundespräsident in Telawi georgische Schülerinnen und Schüler und den georgischen Filmproduzenten Kuntsew-Gabaschwili. Auf einem deutsch-georgischen Weingut informiert er sich im Gespräch mit Auszubildenden über die berufliche Bildung im Land. Anschließend trifft der Bundespräsident deutsche Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Beobachtermission (EUMM) in Mukhrani und besucht einen Grenzübergang an der Verwaltungsgrenzlinie zu Südossetien.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Mittwoch, den 25. September 2019, 12.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.

Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass, der bis zur Beendigung der Reise gültig ist.

Die Flugkosten betragen voraussichtlich 620,00 Euro. Die Hotelkosten in etwa ca. 280,00 Euro.

Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.