Verleihung des Philipp Franz von Siebold-Preises an die Juristin Kanako Takayama

Schwerpunktthema: Rede

Schloss Bellevue, , 28. Juni 2018

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 28. Juni den Philipp Franz von Siebold-Preis an die Juristin Kanako Takayama verliehen. Er würdigte die Preisträgerin: "Was sich wie ein roter Faden durch Ihr Denken und Handeln zieht, ist dabei die Einsicht, dass es ohne Freiheit kein Recht und ohne Recht keine Freiheit gibt. Es sind Menschen wie Sie, die uns Mut machen in diesen Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat an vielen Orten der Welt unter Druck geraten sind."

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Urkundenüberreichung an die Preisträgerin des Philipp Franz von Siebold-Preises, Kanako Takayama, anlässlich der Verleihung in der Galerie von Schloss Bellevue

Ein ganz herzliches Willkommen hier im Schloss Bellevue, bei deutlich besserem Wetter als im letzten Jahr.

Aber wie im letzten Jahr sind wir hier im kleinen Kreis zusammengekommen, um den Phillipp Franz von Siebold-Preis zu verleihen. Das ist eine schöne Tradition, und wir können heute sogar ein rundes Jubiläum feiern: Es ist bereits das 40. Mal, dass diese Auszeichnung für besondere Verdienste um den gesellschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Japan und Deutschland vergeben wird.

Wenn man sich die Liste der Preisträger anschaut, dann fallen gleich zwei Dinge auf: Zum einen sind unter den Preisträgern relativ viele Juristen. Das ist nicht so erstaunlich, denn auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft sind die japanisch-deutschen Beziehungen aus historischen Gründen besonders eng. Zum anderen ist mir aufgefallen, dass bislang deutlich weniger Frauen als Männer den Siebold-Preis bekommen haben. Und deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute eine Wissenschaftlerin ehren können.

Liebe Frau Takayama, wenn ich ehrlich sein darf: Bei Ihnen weiß man gar nicht, wo man anfangen soll mit der Würdigung. Allein Ihr wissenschaftliches Werk zeichnet sich durch eine unglaubliche Vielfalt aus. Sie beschäftigen sich mit Fragen des japanischen, deutschen, europäischen und internationalen Strafrechts. Sie veröffentlichen nicht nur in Ihrer Muttersprache, sondern auch auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Sie engagieren sich in unzähligen Forschungsgruppen, organisieren Tagungen und halten Vorträge auf der ganzen Welt, von Tokio bis Tübingen.

Es ist beeindruckend, wie Sie Grenzen überwinden, Netzwerke knüpfen und zur weltweiten Verständigung beitragen – ganz so, wie es auch Humboldt und Siebold zu ihrer Zeit getan haben. In den vergangenen Jahren haben Sie den Dialog zwischen japanischen und deutschen Strafrechtlern mit großer Leidenschaft belebt und die Zusammenarbeit auf Ihrem Fachgebiet gestärkt. Und es ist nicht zuletzt Ihnen zu verdanken, dass sich heute immer mehr junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Japan mit deutschem und internationalem Strafecht beschäftigen.

Aber Ihr Wirkungskreis geht weit über die Wissenschaft hinaus: Als engagierte Zeitgenossin setzen Sie sich für Frieden und Menschenrechte ein, besonders für die Rechte von Frauen. Sie beraten Ihre Regierung, wenn es um Richtlinien für die Forschung mit menschlichen Embryonen geht, um die Bekämpfung von Doping oder den Kinder- und Jugendschutz. Und weil Sie offenbar ein riesiges Organisationstalent sind, schaffen Sie es auch noch, jungen und älteren Menschen die Grundlagen des Strafrechts zu erklären.

Menschen, die Sie besser kennen als ich, schwärmen davon, wie Sie andere begeistern und auch schwierige Themen verständlich vermitteln können. Was sich wie ein roter Faden durch Ihr Denken und Handeln zieht, ist dabei die Einsicht, dass es ohne Freiheit kein Recht und ohne Recht keine Freiheit gibt. Es sind Menschen wie Sie, die uns Mut machen in diesen Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaat an vielen Orten der Welt unter Druck geraten sind.

Liebe Frau Takayama, vielleicht erinnern Sie sich noch: Vor fast zwanzig Jahren hielt eine japanische Juristin hier in Berlin eine Rede vor Studentinnen und Studenten. Sie war mit einem Stipendium der Alexander von Humboldt-Stiftung nach Deutschland gekommen, es war ihr erster Forschungsaufenthalt im Ausland überhaupt.

In ihrer Rede sprach diese Juristin in aller Bescheidenheit über die Herausforderungen der deutschen Sprache, über ihren Wunsch, einen ersten Aufsatz auf Deutsch zu schreiben – und über das damals seltsame Phänomen, dass in Berlin, anders als in anderen europäischen Hauptstädten, nicht überall japanische Touristen anzutreffen seien.

Was aus dieser Juristin und ihrem Engagement für die japanisch-deutsche Freundschaft geworden ist, das sehen wir heute hier.

Ich wünsche Ihnen, liebe Frau Takayama, alles Gute für Ihren nunmehr dritten Forschungsaufenthalt in Deutschland, der Sie nach Hamburg führen wird, in eine Stadt mit einer ganz besonders lebendigen japanischen Gemeinde.

Und ich freue mich, Sie jetzt für Ihre besonderen Verdienste um den Austausch zwischen unseren Ländern mit dem Philipp Franz von Siebold-Preis 2018 auszeichnen zu dürfen.

Ihnen im Namen aller einen ganz herzlichen Glückwunsch!