Grußwort von Bundespräsident Horst Köhler bei seinem Antrittsbesuch beim Bundesverfassungsgericht

Schwerpunktthema: Rede

Karlsruhe, , 14. Juli 2004

I.

"Karlsruhe muss Hauptstadt werden" - diese Forderung prangt mir in ganzseitigen Werbeanzeigen mit großen Lettern entgegen, wenn ich in diesen Tagen in Berlin eine überregionale Zeitung aufschlage. Man ist irritiert, man merkt auf - genau das ist ja mit dieser Anzeige bezweckt. Soll die längst "ad acta" gelegte Frage "Bonn oder Berlin" um eine dritte Variante neu belebt werden?

Nein, man lernt schnell: Aha, es geht um die Bewerbung Karlsruhes zur Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2010. Und Karlsruhe bewirbt sich "mit Recht". Denn in puncto Rechtsprechung ist Karlsruhe ja eigentlich schon Hauptstadt. Jedenfalls wird Karlsruhe landauf, landab als "Residenz des Rechts" bezeichnet. Der Bundesgerichtshof, die Generalbundesanwaltschaft - und allen voran - das Bundesverfassungsgericht haben Karlsruhe dieses Attribut gebracht.

II.

Doch mein Besuch heute gilt nicht der Stadt Karlsruhe, sondern dem Bundesverfassungsgericht. Mit meinem Besuch so bald nach meinem Amtsantritt möchte ich meine Achtung und meinen Respekt bekunden vor diesem Verfassungsorgan, vor unserem höchsten Gericht.

Diese Hochachtung ist in der Bevölkerung fest verankert. Das Bundesverfassungsgericht ist in Meinungsumfragen nach wie vor die Institution in Deutschland mit dem größtem Zuspruch, was Anerkennung und Vertrauen der Menschen betrifft. Von solchen Prozentwerten können die Politiker jedweder Partei in Berlin nur träumen, erst Recht in schwierigen Zeiten wie diesen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Hochachtung über die Jahrzehnte hinweg durch die Überzeugungskraft seiner Entscheidungen gewonnen:

  • Nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes sind alle Gewalten, auch der Gesetzgeber, an die Grundrechte gebunden. Es sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht mit der ihnen zukommenden Verbindlichkeit und Gesetzeskraft, die diese Bindung der Gewalten letztlich erst um- und durchsetzen.
  • Es sind Ihre Entscheidungen, die uns immer wieder daran erinnern, was im Grundgesetz, in unserer Verfassung als der Grundkonsens normiert ist, auf dem unser Gemeinwesen fußt und der es zusammenhält.
  • Es sind Ihre Entscheidungen, die auch oft genug unbequem waren, unbequem für die Politik, unbequem mitunter auch für die eine oder andere Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung. Denn ein wesentlicher Aspekt des Grundrechtschutzes ist ja gerade der Minderheitenschutz. Und wenn Ihre Entscheidungen bisweilen auch auf Kritik oder Unverständnis trafen, so haben Sie das offenbar gut verkraftet.

Ich kann nur erahnen, wieviel Arbeit hinter jeder Entscheidung steckt, wieviel Nachdenken und Abwägen rechtsgrundsätzlicher Fragen - und immer wieder auf der Suche nach Gerechtigkeit.

Für Ihre Arbeit sage ich Dank, jedem Einzelnen von Ihnen. Ich schließe darin - über den Kreis der Richterinnen und Richter hinaus - ausdrücklich alle Bediensteten ein, ohne die dieses Gericht nicht funktionieren würde: die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftstellen, die Verwaltung, das ganze Haus.

III.

Meine Damen und Herren,

der Zufall will es, dass mein Antrittsbesuch beim Bundesverfassungsgericht auf den 14. Juli fällt. Heute auf den Tag vor 215 Jahren stürmte das Volk in Paris die Bastille - die französische Revolution nahm ihren Lauf. Sie brachte uns die Forderung nach "liberté, égalité, fraternité", nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit - heute nennen wir Letzteres eher Gerechtigkeit.

Das sind auch die Ideale unseres Grundgesetzes, wie sie in den Grundrechten und in den Staatsprinzipien des Art. 20 ihren Niederschlag gefunden haben. Das sind keine antiquierten historischen Werte. Sie sind nach wie vor hochaktuell.

Für das Volk von Paris ging es damals um Fundamentales:

  • um den Schutz davor, willkürlich ins Gefängnis geworfen zu werden, oder
  • um die Abschaffung der Privilegien des Adels.

Doch um Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit geht es auch heute, in unserem modernen Staatswesen:

  • Heute geht es zum Beispiel darum, den Inhalt, aber auch die Grenzen der Grundrechte im Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft zu bestimmen, von Menschen mit unterschiedlichen politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Anschauungen.
  • Heute geht es darum, bei dem notwendigen Umbau unserer Sozialsysteme darauf zu achten, dass alle Bürger ihren Teil dazu beitragen, wenn wir Lasten schultern oder von liebgewonnenen Besitzständen ablassen müssen. Das ist nötig. Denn wir müssen den Sozialstaat auf die Bedingungen einer alternden Gesellschaft und einer veränderten Arbeitswelt umstellen. Wir wollen aber, dass dieser Umbau allen zugute kommt.

Reformen sind Aufgabe der Politik. Unsere Verfassung, das Grundgesetz, schafft hierfür den Handlungsrahmen. Ich bin zuversichtlich, dass wir die notwendigen Reformen in Deutschland schaffen. Diese Zuversicht habe ich auch deshalb, weil der überwiegende Teil der Bevölkerung ein Grundvertrauen in unsere Staats- und Rechtsordnung hat. Dass dies so ist, ist auch das Verdienst des Bundesverfassungsgerichts. Dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung.

IV.

Meine Damen und Herren,

ich werde heute mit den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen ersten Meinungsaustausch über aktuelle verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Fragen führen. Ich bin gekommen als jemand, der gewiss seine Vorstellungen und Ziele hat, der aber in erster Linie viele Fragen an Sie hat und der zuhören will. Und ich bin sicher, dass wir diesen Meinungsaustausch auch kontinuierlich fortsetzen werden.

Ich freue ich mich, heute bei Ihnen zu sein. Ich grüße Sie herzlich. Vielen Dank.