Ansprache von Bundespräsident Horst Köhler beim Festakt "100 Jahre Deutscher Richterbund"

Schwerpunktthema: Rede

Berlin, , 19. Januar 2009

Bundespräsident Horst Köhler am Rednerpult

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist schön, heute in Ihrer Mitte zu sein. Ich beglückwünsche den Deutschen Richterbund zu seinen beiden Gründungsjubiläen in diesem Jahr.

Zweimal gegründet, 1909 und 1949 - die Auffälligkeit führt mitten hinein in die Höhen und Tiefen der deutschen Richterschaft im vergangenen Jahrhundert. Jene hundert Jahre umschließen allein auf gesamtdeutscher Ebene vier Staaten, die in Niederlagen und Revolutionen endeten. Zwei davon waren Diktaturen, sie machten Unrecht zum Gesetz, sie gebrauchten auch die Justiz zur Unterdrückung, und sie fanden dafür furchtbare Juristen. An dem Bösen, das damals begangen wurde, wird sich unser Land weiter abarbeiten. Wir tun das, weil wir möglichst viel von jenem Unrecht durchstreichen wollen und auszugleichen versuchen, auch wenn die Ergebnisse dieses Ausgleichs immer unvollkommen bleiben werden; und wir tun das aus Liebe zur Gerechtigkeit.

Diese Liebe ist auch in Deutschland tief und stark verwurzelt. Das kann man zum Beispiel in manchen alten Rathäusern sehen. Da wurde früher Recht gesprochen, und seit dem 15. Jahrhundert mahnen dort Bilder von Gerichtszenen aus Bibel und Sage die Richter zu Unparteilichkeit und Rechtstreue. Aus derselben Wurzel hat sich in der städtischen Selbstbestimmung die Überzeugung von der Gerechtigkeit als einer politischen, auch auf die Bürgerschaft und ihre Ordnung bezogenen Tugend entwickelt. Diese Tugend hielten sich die Bürger zur Selbstermahnung und Selbstverpflichtung vor Augen - in Frankfurt zum Beispiel auch dadurch, dass sie um 1610 die Figur auf der Spitze ihres Römerbrunnens auswechselten. Sie ersetzten eine Statue des Herkules, des großen Keuleschwingers, durch die Justitia mit Schwert und Waagschalen; und solche Justitia-Brunnen gab es in ganz vielen deutschen Städten. So sind in ihren Ursprüngen die Ideale des gerechten Richters, der bürgerlichen Selbstbestimmung und der politischen Gerechtigkeit eng ineinander verschlungen.

An diese Wurzeln und an die starke rechtsstaatliche Tradition unseres Landes hat der Neuanfang von 1949 angeknüpft. Dennoch ist es beileibe keine Selbstverständlichkeit, wie erfolgreich in der Bundesrepublik Deutschland der freiheitlich-demokratische, soziale Rechtsstaat aufgebaut worden ist und wie viel Ansehen, Vertrauen und Zustimmung er bei den Bürgern heute genießt. Zu diesem Erfolg haben Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung je ihr Teil beigetragen, und ich füge hinzu: Der Beitrag der Justiz ist nicht zu denken ohne das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit, für das der Deutsche Richterbund eintritt von Anbeginn.

In den nun bald sechzig Jahren seit Gründung der Bundesrepublik hat die Rechtsprechung durch ihr Entscheiden entscheidend beigetragen zum Rechtsfrieden, zur Rechtssicherheit und zur wissenschaftlichen Durchdringung des Rechts. Und ein weiteres Verdienst der Gerichte möchte ich hervorheben: Sie haben das gesellschaftliche Klima und die politische Praxis zum Guten mitgeprägt. Das heutige starke Bewusstsein für die Bedeutung der Grund- und Freiheitsrechte zum Beispiel konnte nur entstehen, weil die Gerichte der Bindungswirkung der Grundrechte auch wirklich konsequent Geltung verschafft haben. Das hat die Freiheit der Bürger und ihre Ansprüche auf Schutz und Teilhabe auf ein so festes Fundament gestellt wie nie zuvor in der deutschen Rechtsgeschichte, und es setzt allem staatlichen Handeln Maß und Grenze. Es war zugleich ein Grundstein für die unverwechselbar hohe Bedeutung des Rechts im Miteinander hierzulande. Die unproduktiven Auswüchse und Prozesshanseleien beklagen wir alle, aber den viel wichtigeren gesellschaftlichen Lernerfolg und den darin liegenden Zugewinn für das produktive Miteinander bestreitet wohl auch niemand: Bei uns werden, im Kleinen wie im Großen, von der Schrebergartenordnung bis zum Tarifvertrag, regelorientierte Aushandlungsprozesse und bindende Absprachen gesucht und von der Rechtsordnung und der öffentlichen Meinung prämiert. Das ist nicht selbstverständlich, wie ein Blick in die Welt zeigt, und es ist eben auch nicht spontan entstanden: Es ist eine kulturelle Leistung, und zu der haben die Gerichte und die Richterschaft wesentlich beigetragen.

Das Erreichte ist auf beständige Pflege angewiesen. Wie steht es um die Rechtspflege und den Beitrag der Richter dazu? Drei kurze Betrachtungen:

  • Auch Verrechtlichung hat Grenzen. Sonst drohen auf der Jagd nach Einzelfallgerechtigkeit irgendwann die gesellschaftliche Strangulation und der Justizinfarkt. Manchen Normenbestand kann man nur mit sehr gemischten Gefühlen lesen, so detailliert wird da alles geregelt und vorgeschrieben und mit Ausnahmen und Unterausnahmen garniert. Wer soll das lesen, wer soll es verstehen und behalten und dann auch noch zielsicher auf den Einzelfall anwenden, und zwar fix, wo doch der ganze Behördenflur schon wieder voller Einzelfälle sitzt, die außerdem sämtlich rechtsschutzversichert sind? Das moderne Leben ist komplex, gewiss, aber sollte nicht das Recht diese Komplexität reduzieren helfen? Droht nicht paradoxerweise gerade in überkomplexen Regelungswerken die Gerechtigkeit oft zu verschwinden, gerade weil in den Verwaltungen und Gerichten eben keine Subsumtionsautomaten zu Werke gehen? Müssten nicht alle Beteiligten, von den Bürgern und ihren gewählten Vertretern bis zu den Gesetzesanwendern, müssten sie nicht alle miteinander versuchen, das Rad der rechtlichen Mikrosteuerung mit Kontrollillusion ein wenig zurückzudrehen - auch die Gerichte, die ihre Anforderungen an die Umsicht und Weisheit des Gesetzgebers und der Verwaltung immer weiter und weiter verfeinert haben in all den vergangenen Jahrzehnten?
  • Gesetze und Verordnungen sind keine Bananen; sie dürfen nicht erst beim Abnehmer reifen. Das sagt sich leicht, aber es ist offenbar immer schwerer zu erreichen. Auf die Rechtsetzung wirken mittlerweile so viele Faktoren und Beschleunigungskräfte ein, vermutlich auch wegen der europarechtlichen Durchdringung und der zunehmenden völkerrechtlichen Bezüge unserer Rechtsordnung, dass die Reifezeiten der Rechtssätze abnehmen und ihre Unbestimmtheiten und Widersprüche anscheinend zunehmen. Umso wichtiger wird in den vielen Rechtsetzungsprozessen die Beratung aus der Praxis der Rechtsanwendung. Darum kann ich den Deutschen Richterbund in seiner engagierten Mitwirkung an der Gesetzgebung nur bestärken. Die Stellungnahmen der Richter und Staatsanwälte zu wichtigen rechtspolitischen Themen und Vorhaben sind für den Bund und die Länder eine wertvolle Hilfe. Ich danke allen, die im Deutschen Richterbund daran mitarbeiten.
  • Die Wörterbuchverlage dürfen niemals viel Geld verdienen können mit dem Titel "Justiz - Deutsch / Deutsch - Justiz". Wie lässt sich ein solcher Bestseller vermeiden? Zunächst einmal sollten alle Urteile und Verfügungen möglichst allgemeinverständlich formuliert sein. Wo die Rechtsquellen solche Verständlichkeit erschweren, da müssen eben die Richterinnen und Richter selber als Dolmetscher wirken und den Buchstaben und Geist der Gesetze so erklären, dass die Streitparteien und vor allem die unterliegende Seite ihre Positionen richtig eingeordnet und nachvollziehbar bewertet und gewogen sehen. Das setzt auch voraus, dass die Gerichte die Lebenswirklichkeit ihrer Mitbürger angemessen in die juristische Entscheidungsfindung hereinholen. Iudex non calculat - schon gut; aber ohne ein erkleckliches Maß an Verständnis für soziale und ökonomische Zusammenhänge und für die damit einhergehenden Zielkonflikte wird mancher Urteilsspruch das Wesentliche verfehlen und den Rechtsuchenden oder der Rechtsgemeinschaft Steine statt Brot geben. Schließlich: Alle Auslegung hat Grenzen. Der Richter mag sich manchmal ein anderes Recht wünschen, aber der richterlichen Rechtsfortbildung und Rechtserschaffung bleiben enge Schranken gesetzt, und das sind gute, demokratische Schranken. Andere Rechtsordnungen mögen da großzügiger sein, und die Synthese unterschiedlicher Rechtsprechungskulturen zum Beispiel in der Europäischen Union ist auch keine ganz einfache Angelegenheit; aber die deutsche Rechtsprechung hat nach meiner Überzeugung bewiesen: Auch richterliche Zurückhaltung ist eine ausgezeichnete Vorsorge gegen Verständigungsprobleme zwischen den Gerichten und dem Rest der Welt.

Die Bedeutung des Rechts nimmt zu. Es ist für moderne Gesellschaften ein unverzichtbares Mittel, um Erwartungssicherheit zu stiften, um Freiheitsräume und Gestaltungschancen zu eröffnen und für Solidarität zu sorgen. Wir wünschen uns eine Welt, in der alle Nationen von diesem Mittel guten Gebrauch machen, eine Welt, in der sich die Maxime erfüllt: "Peace through Law". Für alles das haben überall auf der Welt die Gerichte eine Schlüsselrolle.

Darum gilt: Die Justiz muss auch hier in Deutschland attraktiv bleiben für die besten Köpfe. Das gesellschaftliche Ansehen der Richter und Staatsanwälte ist erfreulich hoch; die Bürger wissen zu schätzen, was da geleistet wird. Aber die Menschen, die diese Leistung erbringen, wollen begreiflicherweise auch materiell angemessen honoriert werden. Ich finde diesen Wunsch ganz ohne Wörterbuch sehr verständlich.

Vor einhundert Jahren begann der Deutsche Richterbund, für die Wahrung der inhaltlichen und persönlichen Unabhängigkeit der Richter einzutreten. Mit seinen Richtertagen fördert er die Entwicklung von Rechtspflege und Rechtswissenschaft. Sein Einsatz für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte ist vorbildlich. Alles das führt mich in Ihre Mitte. Ich danke allen Mitgliedern des Deutschen Richterbundes für das vielfältige ehrenamtliche Engagement. Lassen Sie bitte nicht nach in Ihrem Einsatz für unser Rechtswesen und für Frau Justitia, für die Tugend der Gerechtigkeit.