Parlamentarische Versammlung des Europarates

Schwerpunktthema: Rede

Straßburg/Frankreich, , 22. April 2013

Der Bundespräsident hat am 22. April vor dem Europarat in Straßburg eine Rede zum Thema Menschenrechte in Europa gehalten.

Bundespräsidenten Joachim Gauck bei seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Vielen Dank für die herzliche Begrüßung! Sie waren so freundlich, mich hierher einzuladen und mir alle Freiheiten zu gewähren, die sich ein Redner nur vorstellen kann. Es gibt heute kein enges Parlamentsprotokoll, das mich einschränken würde, es gibt keine Themenvorgabe, an die wir uns halten müssen, und es gibt auch keinen Verhandlungsspielraum, der schon abgesteckt wäre, bevor der erste Satz gesprochen wird. Das freie Wort ist ein großes Privileg und für jemanden wie mich, mit meinem Alter und meiner Herkunft, ist es ein historisches Geschenk. Zuerst möchte ich es nutzen, um Ihnen – den Mitgliedern und Partnern des Europarates – für Ihre Arbeit zu danken und Ihnen den Rücken zu stärken für alle politisch unbequemen Diskussionen.

Mich beschäftigt die Frage: Wie können wir diese kostbare, aber leider oft unterschätzte Institution aus dem Schatten der Europäischen Union herausholen und ins rechte Licht rücken? Und dann will ich Ihnen nach diesem Dank sagen: Ich bin als Fürsprecher des Europarates gekommen, weil ich glaube, dass er und seine Parlamentarische Versammlung mehr Aufmerksamkeit und mehr Unterstützung verdienen, um ihr Mandat voll ausschöpfen zu können. Ich bin als Verbündeter zu Ihnen gekommen!

Mein Besuch in Straßburg hat natürlich ein Leitthema und das sind die Menschenrechte. Deshalb möchte ich eines meiner wichtigsten Anliegen gleich zu Beginn ansprechen: Wir brauchen den Europarat weiterhin – und sogar noch mehr als bisher – als kritisches Forum für die Menschenrechte! Ich stehe vor Ihnen, weil Menschenhandel und Zwangsprostitution ein Ende haben müssen, weil Oppositionelle sich nicht vor Verfolgung oder gar um ihr Leben fürchten müssen, weil Menschen nicht diskriminiert werden dürfen – egal aus welchem Grund auch immer!

Erlauben Sie mir dabei, mit einem Dank für das Erreichte zu beginnen. Ich spreche als deutsches Staatsoberhaupt vor diesem Gremium, der ältesten politischen Organisation Europas. Sie entstand als Reaktion auf zwei furchtbare Kriege, die Millionen Menschen das Leben gekostet hatten und den Kontinent fast ein halbes Jahrhundert lang teilten. Im Artikel 1 der Satzung heißt es: "Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen." Das bedeutete 1949 wirklich sehr viel: Die große Sehnsucht nach Frieden, den Mut zur politischen Zusammenarbeit und den damals nur schwer vermittelbaren Gedanken, dass sich die Völker Europas wirtschaftlich, sozial und kulturell wieder annähern könnten. Der Europarat trug damals die Vision eines politischen Europas schon in sich, lange bevor die Europäische Union ihren Weg über Vorstufen, wirtschaftliche Verflechtung und dann die gemeinsame Währung in Richtung einer auch politischen Vertragsgemeinschaft aufnahm.

Der Europarat entwickelte beständig und besonders nach dem Ende des Kalten Krieges eine ganz besondere Strahlkraft, an die sich viele mit großer Dankbarkeit erinnern. Ich gehöre dazu. Genau in diesem Saal hier hat Michael Gorbatschow im Sommer 1989 als Sondergast am Rednerpult gestanden und seine Idee vom "gemeinsamen Haus Europa" zu einer Hoffnung für den ganzen Kontinent werden lassen, übrigens drei Monate bevor Ungarn seine Grenze öffnete und vier Monate vor dem Fall der Berliner Mauer. Die Geschichte hat Gorbatschow in diesem Punkt Recht gegeben: Aus ideologischen Gegnern wurden Partner. Im Verlauf eines guten Jahrzehnts sind – abgesehen von zwei Ausnahmen – alle ehemals kommunistischen Staaten dem Europarat beigetreten. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat werden so auch zum Leitbild in mittel- und osteuropäischen Staaten. Heute sind über 800 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus 47 Ländern hier im Europarat vertreten. Kein Zweifel, der Europarat ist das größte Haus, das wir auf unserem Kontinent jemals gebaut haben! Dieser pan-europäische Charakter zeichnet ihn gegenüber allen anderen europäischen Institutionen aus. Der Europarat weitet unseren Blick auf den ganzen Kontinent und ist Hüter unserer Werte und Grundprinzipien, weit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus. Deshalb ist es mir eine Ehre, heute hier bei Ihnen zu sein.

47 Staaten, so sagte ich das eben, eine wahrlich große, aber auch vielgestaltige Gruppe. Der Europarat konstituiert eine Gemeinschaft vom Atlantik bis zum Pazifik, vom Nordkap bis zum Bosporus. Allerdings wird er – je nach Himmelsrichtung – unterschiedlich wahrgenommen, auch unterschiedlich genutzt, leider oft auch unterschiedlich gewürdigt. Die westeuropäische Öffentlichkeit debattiert Europa-Themen ja meist im Zusammenhang mit Institutionen der Europäischen Union und seltener mit dem Stichwort "Europarat". Im Osten unseres Kontinents und im Mittelmeerraum hatte und hat der Europarat eine viel stärkere Bedeutung. Ich erinnere mich gut: Während der kommunistischen Zeit war – neben den Vereinten Nationen – der Europarat wichtiger Orientierungspunkt für Menschenrechtler und Oppositionelle. Später bot er Unterstützung beim Aufbau der neuen nationalen Demokratien in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.

Es fällt mir leicht, für eine Institution mit einer solchen Geschichte und einer solchen politischen und ethischen Grundlage Fürsprecher zu sein. Aber ich bin darüber hinaus ja auch Mitgestalter und ich bin ein Mitkämpfer. Und bevor ich meinen Blick in die Zukunft richte, will ich noch einmal bekräftigen, was unser Selbstverständnis ausmacht und weiter ausmachen muss, welche Erwartungen auch ich mit dem Europarat und seiner Arbeit verbinde.

Mein erster Punkt: Rechte und Freiheiten auf dem Papier genügen nicht, sie müssen in der Praxis gewährleistet sein. Der Beitritt zum Europarat war und ist freiwillig, aber das Bekenntnis im Augenblick des Beitritts muss doch dauerhaft sein und verlässlich bleiben. Wer zum Europarat gehört, hat sich den Werten und den im Rahmen des Europarates vereinbarten Rechtsnormen verpflichtet. Neben der Europäischen Menschenrechtskonvention zählen inzwischen 211 weitere Verträge dazu – das ist schon eine beeindruckende Zahl. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Abkommen möglichst zügig in die nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. Die nationalen Organe dürfen diesen gemeinsamen Wertekanon nicht aushöhlen.

Das betrifft nun ganz besonders die Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention gehört für mich, dass wir sie tatsächlich als gemeinsames Gut betrachten und behandeln. Ich habe kürzlich schon selbst Gesetze unterzeichnet, die einfach notwendig wurden, weil Deutschland wegen der Verletzung von Menschenrechten vom Menschenrechtsgerichtshof verurteilt worden war, und um zu gewährleisten, dass nationales Recht und das Handeln der staatlichen Organe menschenrechtskonform sind. Alle 47 Mitgliedstaaten müssen die jeweiligen Konsequenzen aus Verurteilungen durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen.

Ich betone diese vermeintliche Selbstverständlichkeit, weil ich vor 1989 im Osten Zeiten erlebt habe, in denen sich ein Staat an eigene Gesetze und internationale Abkommen nicht gebunden fühlte, Zeiten, in denen Papier und Wirklichkeit in einem krassen Widerspruch standen. Deshalb weiß ich es besonders zu schätzen, dass wir nun neben dem nationalen auch den pan-europäischen Rechtsraum haben. So sinkt die Gefahr, dass Grundrechtsverletzungen unerkannt oder unbeachtet bleiben. Und wir haben einen gemeinsamen Raum, in dem wir aussprechen und ansprechen können, was uns bewegt. Es bewegte mich zum Beispiel im vergangenen Jahr, als das Antifolterkomitee des Europarates über Misshandlungen in europäischen Gefängnissen berichtet hat. Und es bewegt mich immer wieder, wenn verabredete Standards Makulatur bleiben, weil Willkür, Korruption und Vertuschung oft stärker sind, als es die mutigen Mahner aus dem Europarat oder aus den vielen Nichtregierungsorganisationen sein können. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen unermüdlich eingefordert werden, wenn unser Wertekanon nicht an Überzeugungskraft einbüßen und zu einer leeren Hülle werden soll.

Wir brauchen diese Art von Selbstvergewisserung regelmäßig, in jedem Land und ohne dabei von einer Regierung behindert zu werden. Es ist gut, dass die Monitoring-Berichte des Europarates abgerufen und zitiert werden können und dass die Arbeiten der Venedig-Kommission so rege nachgefragt werden. Das hilft all denen, die sich für die Durchsetzung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten stark machen.

Ich weiß, dass der Europarat wie viele andere Institutionen unter Spardruck steht, aber lassen Sie mich doch eine Mindestforderung festhalten: An praktischer Hilfestellung zur Umsetzung der Menschenrechte dürfen wir in Europa und in der Welt niemals sparen!

Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt: Jede Politik ist auch Menschenrechtspolitik! Der Kalte Krieg liegt glücklicherweise in Europa hinter uns. Aber voller Erstaunen und Erschrecken erleben wir – wenngleich in abgeschwächter Form – die Fortdauer eines alten Konfliktes. Schon in den siebziger und achtziger Jahren taten sich Deutschland und andere westeuropäische Länder manchmal schwer mit einer offenen Benennung von Menschenrechtsverletzungen im Osten Europas, weil sie damit den angestrebten „Wandel durch Annäherung“ gefährdet sahen. Inzwischen mussten die kommunistischen Regime weichen. West-, mittel- und osteuropäische Staaten beziehen sich nun auf denselben demokratischen Wertekonsens, aber der Umgang mit Menschenrechten ist gleichwohl manchmal nach wie vor kontrovers. Erneut wird wie damals von einigen vorgetragen, die Verteidigung von Menschenrechten stünde im Widerspruch zur wirksamen Durchsetzung von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Lassen Sie mich nur so viel dazu anmerken: Das Argument, gute wirtschaftliche Zusammenarbeit würde Kompromisse bei der Frage von Menschenrechten erzwingen, vermag mich heute noch weniger zu überzeugen als damals. Zu Investitionen entschließt sich eher, wer von Planungssicherheit und einem stabilen Rechtsrahmen ausgehen kann. Zuverlässigkeit ist eine für Geschäfte in aller Welt geschätzte Größe. Im Zeitalter der Globalisierung sind die einzelnen Staaten zudem immer stärker voneinander abhängig. Und die augenblickliche Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen auf dem europäischen Kontinent bestätigt es: Der kritische Diskurs über Menschenrechte muss einem steigenden Handel keineswegs entgegenstehen. Vor allem aber gilt: Die Staaten des Europarates haben sich auf einen eindeutigen Rahmen ihrer Kooperationen verständigt. Und das bedeutet – um in der Sprache der Geschäftsleute zu bleiben: Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Wir wollen und wir können auch nicht jene im Stich lassen, die die auf dem Papier akzeptierten Werte auch in der Praxis durchsetzen wollen – in welchem Land auch immer. Für meine Generation hieß das rettende Stichwort damals, in Zeiten des Kalten Krieges, Helsinki. Für viele Bürgerrechtler heute, besonders in Transformationsgesellschaften, ist es die Europäische Menschenrechtskonvention. Wenn ein Mitglied des Europarates Regeln verletzt, denen es mit seinem Beitritt doch zugestimmt hat, dann darf das nicht unkommentiert und auch nicht ungeahndet bleiben. In doppeltem Sinne müssen wir uns dann zur Einmischung berechtigt, ja aufgefordert fühlen: als Europäer aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention; als Weltbürger aufgrund der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell und unteilbar – die Verantwortung dafür ist es auch.

Im Februar dieses Jahres war ich beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf zu Gast. Als ich den Delegierten aus aller Welt gegenüberstand – einem Publikum mit so unglaublich unterschiedlichen Biografien und Erfahrungen – da wurde mir einmal mehr bewusst, welche große zivilisatorische Leistung nach dem Zweiten Weltkrieg mit den Menschenrechtskatalogen gelungen ist. Der Blick in tiefste menschliche Abgründe hat uns die Augen für das Wesentliche geöffnet. Die internationale Gemeinschaft derer, die sich den Menschenrechten verpflichtet haben, ist nicht hauptsächlich aus ideologischen Kämpfen erwachsen, sondern vor allem aus existentiellen Krisen. Wir haben eingesehen: Wo Menschen ihre Rechte verlieren, verlieren sie am Ende alles: unsere gegenseitige Achtung, unsere Würde, unser Leben und unsere Zukunft. Mögen die Menschenrechte auch in einigen Teilen der Welt so angesehen werden, als wären sie etwas "Westliches", mögen sie auch in der westlichen Welt zum ersten Mal als Kataloge formuliert worden sein, so haben sie doch Quellen in vielen Erdteilen und ihre Postulate gelten weltweit. Sie sind unser allerwichtigstes globales Gut:

Menschenrechte sind angeboren und unveräußerlich – sie gelten für jede und jeden. Sie beruhen auf der unumstößlichen Tatsache, dass wir Menschen allein aufgrund unseres Menschseins gleich sind, trotz aller kulturellen, religiösen, sozialen oder sonstigen Unterschiede, die es geben mag. Wer Menschenrechte also stärkt, stärkt die Menschheit insgesamt.

Das führt mich zu meinem dritten Punkt: Die Durchsetzung der Menschenrechte ist eine Daueraufgabe!

Mir ist natürlich bewusst, dass bei aller politischen Konsequenz die gesellschaftliche Umsetzung auch Zeit braucht, gerade in Transformationsländern. Diese Länder haben ja teilweise einen ganz anderen politisch-geschichtlichen Hintergrund als die über Jahrzehnte, teilweise über Jahrhunderte gewachsenen Demokratien in Teilen Europas. Manchmal allerdings steckt im Faktor Zeit auch eine große Überraschung. Wir erleben schon in Europa, wie rasant Wandel funktionieren kann. Schneller, oft sogar erfolgreicher als lange gedacht. Wenn ich zum Beispiel mit dem polnischen Präsidenten Bronislaw Komorowski darüber rede, was wir uns vor 25 Jahren für Europa erhofft haben und was inzwischen Realität geworden ist, dann gibt es doch gute Gründe, unseren Gesellschaften in Europa mehr Gestaltungskraft zuzutrauen, als manche Politiker es derzeit tun.

Selbstverständlich gilt: Es darf in Europa keine Doppelstandards bei Menschenrechten geben, kein Zweiklassen-Menschenrechtssystem, keine unterschiedliche Behandlung von Mitgliedstaaten. Der Europarat prüft Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit also in Ost und West gleichermaßen. Der Europarat arbeitet mit der nötigen Differenzierung, aber er besteht auf gleichen Standards für alle. Dafür möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich danken!

Eine der vielen Daueraufgaben, die uns aktuell sehr beschäftigt, ist das Engagement gegen Rassismus und Intoleranz. Zu diesem Thema hat der Europarat sogar eine eigene Kommission eingerichtet. Sie entstand schon 1993, als auch in Deutschland zu meinem Erschrecken eine Reihe rassistisch motivierter Ausschreitungen stattfand – unter anderem auch in meiner eigenen Heimat- und Geburtsstadt Rostock. Es hat mich erschüttert, das zu erleben. Und wenig später begann damals die Mordserie einer rechtsextremen Gruppe, deren Aufklärung erst verspätet begann und uns bis heute in Deutschland in Atem hält.

Augenblicklich erleben wir europaweit Diskriminierung und Gewalt, aber in unterschiedlichen, vielfältigen Formen – von Mehrheitsgesellschaften gegenüber Minderheiten, aber auch von Minderheiten gegenüber Mehrheitsgesellschaften oder gegenüber anderen Minderheiten. Zu den besonders präsenten Problemen gehört die Ausgrenzung von Sinti und Roma. Ich begrüße es sehr, dass der Europarat dieses aktuelle Beispiel zu seinem Thema gemacht und eine öffentlichkeitswirksame Antwort gegen jede Diskriminierung gefunden hat: "Dosta" – Genug! Von solchen Kampagnen bräuchten wir mehr! In Deutschland läuft gerade eine große Plakataktion. Auf einem Bild ist eine bekannte Schauspielerin zu sehen mit dem Text: "Ich bin Muslima, wenn du etwas gegen Muslime hast." Und ein prominenter Politiker: "Ich bin schwul, wenn du etwas gegen Schwule hast." Vielleicht lassen sich solche Aktionen künftig in allen Mitgliedstaaten des Europarates koordiniert durchführen: als gemeinsame Lernschritte zu einem gemeinsamen Ziel.

Lernkurven kennzeichnen jeden einzelnen Lebenslauf, aber auch die Entwicklungsgeschichte von Gesellschaften insgesamt. Es hat mich zuversichtlich gestimmt und stimmt mich weiter zuversichtlich, dass die junge Generation in Mittel- und Osteuropa mit einem neuen Selbstverständnis aufwächst und aus dieser Motivation heraus politische Forderungen stellt. Einige junge Menschenrechtsaktivisten sitzen heute auf der Besuchertribüne. Sie wissen, was Sie wollen, und Sie wissen, wer Sie neben vielen engagierten Bürgern unterstützen kann: Es ist der Europarat! Die Zivilgesellschaft braucht diesen verlässlichen Referenzpunkt – eine Anlaufstelle, wo sie Gehör findet, Beschwerden einreichen und um Unterstützung bitten kann.

Die Interessen der Zivilgesellschaft sollten wir auch bei den zwei Ländern im Blick haben, die auf unserem Kontinent noch nicht Mitglied des Europarates sind. Ich würde mir wünschen, dass sich die innenpolitische Situation in Belarus so verändert, dass ein Beitritt des Landes ernsthaft diskutiert werden kann: weil die Todesstrafe dort abgeschafft ist, weil politische Gefangene entlassen werden und weil weitgehende demokratische Reformen stattfinden. Wie schön wäre das. Im Kosovo ist die politische Lage eine andere. Es erfüllt mich mit Zuversicht, dass Kosovo und Serbien zu einer tragfähigen, geradezu historischen Übereinkunft gekommen sind. Wir wissen aber aus der Resolution der Parlamentarischen Versammlung, aus Ihrer Arbeit also vom Anfang dieses Jahres auch, dass im Kosovo weiter Anstrengungen bei der Bekämpfung von Korruption oder des organisierten Verbrechens stattfinden müssen. Für die weitere Entwicklung des Landes gibt die Integration in die internationale Gemeinschaft wichtige Impulse. Gerade deshalb wünsche ich mir, dass sich alle Staaten im Europarat bereitfänden, Kosovo als Staat anzuerkennen. Auch die Menschen im Kosovo und in Belarus haben ein Recht auf Teilhabe am Wertekanon des Europarates und auf gesamteuropäischen Menschenrechtsschutz, beispielsweise durch das Beschwerderecht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dieser Gerichtshof ist oft die letzte Hoffnung der Verzweifelten und der Entrechteten, derjenigen, deren Menschenrechte missachtet und verletzt wurden. Die Zahl der Verfahren dort nimmt ständig zu. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof reformiert wird, damit er nicht einfach durch die schiere Masse von Verfahren an seinem eigenen Erfolg erstickt. Er muss arbeitsfähig bleiben für all jene, die gegen Menschenrechtsverstöße aufbegehren und die viel riskieren, oftmals sogar ihr Leben. Einige von ihnen sitzen heute im Publikum.

Liebe Streiterinnen und Streiter für die Menschenrechte, geschätzte Vertreterinnen und Vertreter europäischer Nichtregierungsorganisationen: Ich möchte Ihnen meine große Anerkennung aussprechen!

Mit einigen von Ihnen werde ich nachher noch persönlich reden können. Aber auch allen anderen, denen, die hier sind, und denen, die gerne hier sein würden, möchte ich Danke sagen:

Ohne Ihren Mut bestünden manche Versprechen des Europarates nur auf dem Papier. Ohne Ihre vehementen Stimmen könnte die Demokratie nicht überleben. Und ohne Ihre ganz praktische Solidarität auch in Zukunft wird unser gemeinsamer Anspruch an die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte weiterhin nur ein Anspruch, keine erlebte Realität für wirklich jede und jeden sein.

Deshalb lassen Sie uns die Humanität verteidigen und den Europarat zum Besten machen, was er sein kann: Im Innenverhältnis eine starke Gemeinschaft in Europa, die trotz aller Unterschiede Zusammenhalt stiften und stärken kann. Und nach Außen ein überzeugendes Beispiel für gelebte Demokratie, verbindliche Rechtsstaatlichkeit und universelle Menschenrechte!