Grußwort zur 50-Jahr-Feier des Bundesrechnungshofes

Schwerpunktthema: Rede

Bonn, , 23. November 2000

I.

Manche behaupten, dass der Bundesrechnungshof nicht überall und nicht zu jeder Zeit ein gern gesehener Gast sei. Es ist aber ein Gerücht, dass ich heute nach Bonn gekommen bin, weil der Bundesrechnungshof angekündigt hätte, sonst ins Bundespräsidialamt nach Berlin zu kommen.

Sie wären uns auch in Berlin herzlich willkommen, aber zum 50. Geburtstag einer wichtigen Bundeseinrichtung bin ich gerne in die Bundesstadt Bonn gekommen, in der sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesrechnungshofs nach dem Umzug aus Frankfurt schon - oder doch hoffentlich bald - heimisch fühlen werden.

II.

"Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung". So steht es im Artikel 114 unseres Grundgesetzes. Die Rechnungsprüfung in der öffentlichen Verwaltung ist eine außerordentlich wichtige Aufgabe. Schließlich geht es um Steuergelder, also um Geld, das die Bürgerinnen und Bürger erarbeitet haben, und das sie der öffentlichen Verwaltung zu dem Zweck anvertrauen, dass es für sinnvolle Aufgaben und möglichst effizient ausgegeben wird. Bundestag, Bundesrat und Öffentlichkeit haben ein Recht zu erfahren, ob die Verwaltung immer mit der notwendigen Sorgfalt und Umsicht arbeitet.

Der Bundesrechnungshof hat seine Aufgaben in einer vor wenigen Tagen erschienenen Broschüre sehr anschaulich gefasst: Da heißt es wörtlich: "Der Bundesrechnungshof fordert die Verwaltung zum Nachdenken auf." Das zeugt von einem gesunden Selbstbewusstsein. Das braucht der Bundesrechnungshof für seine schwierige Arbeit auch.

Der Bundesrechnungshof bewegt sich, wie alle anderen Rechnungshöfe, manchmal auf einem schmalen Grat. Das gilt weniger für die Prüfung von Rechnungen als vielmehr dann, wenn es darum geht, die Richtigkeit, den Sinn einer Maßnahme zu bewerten. Hier können Rechnungshöfe schnell in den Verdacht geraten, selber Politik zu machen. Darum halte ich es für richtig, dass die Prüfmitteilungen der Rechnungshöfe in erster Linie an die Parlamente gerichtet sind. Dort muss die Regierung Rede und Antwort stehen. Dort müssen die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

III.

Seit einigen Jahren, und nicht zuletzt unter dem Druck der knappen Mittel in den öffentlichen Haushalten, ist eine Diskussion über durchgreifende Effizienzsteigerungen der öffentlichen Verwaltung im Gange. Ich halte diese Diskussion für richtig und für wichtig. Allerdings sollte sie nicht unter dem Schlagwort "Verschlankung" geführt werden. Im Vordergrund sollten vielmehr die Begriffe "Leistungsfähigkeit" und "Bürgernähe" stehen.

Die Sanierung der öffentlichen Haushalte ist ohne Zweifel notwendig, um die politische Handlungsfähigkeit des Staates zu bewahren. Ein "magersüchtiger" Staat wird seine Aufgaben aber nicht angemessen erfüllen können. Die öffentliche Diskussion ist in diesem Punkt voller Widersprüche und häufig nicht ganz rational. Da wird einerseits ständig verlangt, dass die Steuern gesenkt werden, und gleichzeitig hört man überall den Ruf nach mehr Geld für Lehrer, für die Hochschulen, nach mehr Geld für die Kultur, für die Polizei und die Justiz.

Ich wünschte mir, dass die politisch Verantwortlichen deutlicher sagen, dass man nicht alles gleichzeitig haben kann: Die Steuern senken, die Ausgaben erhöhen und die Haushalte sanieren. Solange es Einsparpotentiale gibt, die die Kernaufgaben des Staates nicht gefährden, oder dauerhafte Mehreinnahmen durch ein günstiges ökonomisches Umfeld, solange mag das möglich sein. Danach aber beginnt die Quadratur des Kreises, und die gelingt auch in der Politik nicht, nicht einmal vor Wahlen.

Irrational ist aber auch manches in der Verwaltung: Da werden beispielsweise Dienstwagen als Investitionen in den Haushaltsplänen geführt, der Grossteil der Ausgaben für das Bildungswesen hingegen als konsumtive Ausgaben. Dabei sagen doch inzwischen alle, dass wir mehr Geld für Bildung, Wissenschaft und Forschung brauchen, weil das die wichtigsten Zukunftsinvestitionen sind.

Der Investitionsbegriff des Haushaltsrechts ist durch die Wirklichkeit offenbar überholt worden. Es lohnte sich, darüber einmal etwas intensiver nachzudenken.

IV.

In diesem Zusammenhang ist manchmal zu hören, der Staat müsse doch nur wie ein Unternehmen geführt werden, sozusagen als "Deutschland AG". Dann bekämen wir alle Probleme in den Griff. Wer so argumentiert, der mag manches von Unternehmensführung, von Shareholder Value und Aktienkursen verstehen, von der Funktionsweise und den Aufgaben eines Staates versteht er nicht allzu viel.

Das Grundgesetz ist ja kein "Handbuch der Unternehmensführung": Soziale, bildungspolitische und hoheitliche Aufgaben des Staates lassen sich zwar effizient oder weniger effizient erfüllen, sie sind aber gewiss nicht profitabel im Sinne einer Unternehmensbilanz.

Um diese Kernaufgaben zu erfüllen, ist unser Staat aber auf ausreichende Einnahmen angewiesen. Es ist ja eine Binsenweisheit, dass sich nur wirklich reiche Menschen einen armen Staat leisten können. Alle anderen, nicht nur die sozial Schwachen, auch Unternehmen, die auf eine gute öffentliche Infrastruktur angewiesen sind, brauchen einen finanziell leistungsfähigen Staat.

Darum muss man gelegentlich auch daran erinnern, dass Staatsbürger nicht nur Rechte haben: Sie haben dem Gemeinwesen gegenüber auch Pflichten. Wer Steuern hinterzieht und illegal verkürzt, der verstößt eklatant gegen seine staatsbürgerlichen Pflichten und bürdet anderen zusätzliche Lasten auf.

V.

Die Pflicht des Staates und die Pflicht der öffentlichen Verwaltung bleibt es, die gestellten Aufgaben effizient und gewissenhaft zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

Da hat sich in den letzten Jahren auch einiges getan. So brauchen beispielsweise Genehmigungsverfahren bei uns heute deutlich weniger Zeit als noch vor einigen Jahren und die Genehmigungen sind verlässlich. Beides zusammen ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil.

Nach meinem Eindruck ist auch die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren wesentlich besser geworden. Moderne Bürgerbüros wie hier in Bonn gehören inzwischen in immer mehr Rathäusern zu einem bürgerfreundlichen Angebot aus einer Hand, damit man nicht von einem Amt zum nächsten laufen muss.

Das heißt nicht, dass man nicht noch vieles besser machen kann. Man muss es sogar. Aber so schlecht wie sie manchmal gemacht wird, so schlecht ist die öffentliche Verwaltung bei weitem nicht. Ich kenne übrigens auch den einen oder anderen, der die Erfahrung gemacht hat, dass schlechte Dienstleistungen auch in privaten oder privatisierten Unternehmen vorkommen.

Darum halte ich es auch für einen Trugschluss, dass ohne den öffentlichen Dienst alles billiger oder besser ginge. Man muss schon sehr genau darauf achten, was wirklich privatisierungsfähig ist, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger darunter zu leiden haben.

So ist in meinen Augen die Diskussion noch lange nicht beendet, wo der Kernbereich staatlicher Aufgaben endet und wo die Privatisierungsfähigkeit staatlicher Tätigkeit beginnt. Darüber zu sprechen, das füllte dann aber doch einen ganzen Festvortrag.

VI.

So will ich hier nur kurz resümieren: Wir brauchen einen leistungsfähigen und handlungsfähigen Staat und den werden wir dann erreichen, wenn wir die Bürokratie da abbauen, wo sie unnötig oder zum Selbstzweck geworden ist und wenn wir die öffentliche Verwaltung da stärken, wo sie dem Staatsbürger dient und das Gemeinwohl stärkt.

Der Bundesrechnungshof hat dazu in der Vergangenheit viele Hinweise gegeben und er erfüllt seit fünfzig Jahren seine gesetzlichen Aufgaben vorbildlich. Dafür sage ich allen sechshundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihnen, Frau Präsidentin von Wedel, meinen Dank.

Verstehen kann ich aber auch die von Ihnen Geprüften, die den Bundesrechnungshof vielleicht im Stillen mit einem Wort aus Goethes Faust verabschieden:

"Rechnung für Rechnung ist berichtigt,

die Wucherklauen sind beschwichtigt,

los bin ich solcher Höllen Pein.

Im Himmel kann's nicht heiterer sein."