Ansprache von Bundespräsident Johannes Rau bei dem Festakt aus Anlass der Verabschiedung der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach

Schwerpunktthema: Rede

Karlsruhe, , 30. April 2002

I.

Es ist guter Brauch, dass anlässlich eines Wechsels im Amt des Präsidenten - oder nun erstmals: einer Präsidentin - des Bundesverfassungsgerichts die anderen Verfassungsorgane dem höchsten deutschen Gericht ihre Reverenz erweisen.

Bei der letzten Feierstunde aus diesem Anlass kam meinem Amtsvorgänger Professor Roman Herzog eine äußerst delikate Aufgabe zu: Er stand - in neuer Funktion - vor dem Problem, sich selber aus seinem früheren Amt zu verabschieden, noch mehr: er sollte seine Verdienste in jenem früheren Amte würdigen, aber er wollte dabei - wie er damals formulierte - etwaige eigene Fehler "nicht zum Gegenstand öffentlicher Ausführungen machen."

Nun, er hat sich damals dieser janusköpfigen, beinahe selbstspalterischen Aufgabe vorzüglich entledigt. Ich habe es da heute leichter.

Hinzu kommt: Vor beinahe drei Wochen habe ich Frau Professor Limbach und den anderen drei Hauptpersonen des heutigen Tages, die aufgrund des Ausscheidens von Frau Limbach in ihre neuen Ämter eingeführt werden, ihre Entlassungs- oder Ernennungsurkunden überreicht.

Ich habe sie bereits damals öffentlich gewürdigt. Daran kann ich heute anknüpfen, vielleicht mit der einen oder anderen Verschiebung im Akzent.

II.

Sehr verehrte Frau Professor Limbach,

wollte man Ihren beruflichen Lebensweg in Kurzform darstellen, wären das wohl vier Stationen: Universität, Politik, Verfassungsgericht - und nun: auswärtige Kulturarbeit.

Nach dem Studium entschieden Sie sich zunächst für eine Laufbahn in der Wissenschaft. Sie waren lange Jahre Rechtsprofessorin in Berlin. 1989 wechselten Sie in die Politik: Sie wurden Berliner Senatorin für Justiz in zwei unterschiedlich zusammen gesetzten Senaten, zunächst geführt von Walter Momper, später dann von Eberhard Diepgen.

In dieser spannenden Zeit haben Sie dezidiert Ihren Standpunkt in wichtigen justizpolitischen Fragen vertreten, die sich nach dem Fall der Mauer gerade in Berlin mit besonderer Schärfe gestellt haben.

Der Höhepunkt Ihres beruflichen Werdegangs war dann im März 1994 Ihre Wahl zur Vizepräsidentin und kurze Zeit später zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts.

Als solche hatten Sie eine dreifache Funktion: Sie hatten das Gericht nach außen zu repräsentieren, Sie hatten die Beratungen und mündlichen Verhandlungen Ihres Senats, des Zweiten Senats, zu leiten und Sie hatten das "ganz normale Richtergeschäft" zu bewältigen.

All das haben Sie auf hervorragende Art und Weise getan.

Unter Ihrer Mitwirkung hat der Zweite Senat wegweisende Entscheidungen gefällt: ich nenne nur die Entscheidungen zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, zur Neuregelung des
Asylrechts, zur Europäischen Währungsunion, zur steuerlichen Behandlung der Familienlasten, der Pensionen und Renten, zum Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas und zum Länderfinanzausgleich.

Hervorheben möchte ich heute vor allem Ihre Verdienste in der Darstellung und Vertretung des Gerichts nach außen:

Damals, bei Ihrem Amtsantritt, erlebte das Bundesverfassungsgericht stürmische Zeiten: eine Reihe dicht aufeinander Entscheidungen hatten Aufsehen erregt: es ging um Sitzblockaden, um den Spruch "Soldaten sind Mörder" und um das staatlich angeordnete Kruzifix im Schulzimmer. In jüngster Zeit hat es wieder eine ähnliche Welle von Protestbriefen gegeben, diesmal zu dem Urteil über das Schächten von Tieren.

Zwar gibt es den Grundsatz, dass ein Richter durch seine Entscheidungen spricht und dass er diese nicht kommentieren soll. Gleichwohl ist es offenbar bisweilen nötig, dass ein Richterspruch den Bürgern nahe gebracht werden muss, wenn sie ihn nicht verstehen oder nicht verstehen können.

Das kann etwa dann nötig sein, wenn die Tiefe einer Entscheidung im Zuge der Berichterstattung in den Medien nicht hinreichend wiedergegeben wird.

Ja, gerade die genannten Entscheidungen zeigen, dass "die Mehrheit" auch heute noch bisweilen Erläuterungsbedarf hat, wenn es um die Grundrechte Andersdenkender und Andersgläubiger, wenn es um den Schutz von Minderheiten geht.

Daran zu erinnern und das zu erläutern - diese Aufgabe kam in der Vergangenheit häufig Ihnen zu, auch wenn Sie selber an den Entscheidungen gar nicht beteiligt waren.

Sie waren - so hat es in diesen Tagen eine Berliner Zeitung genannt - die beste "Öffentlichkeitsarbeiterin," die das Gericht sich nur wünschen konnte, durch Ihre ganze Persönlichkeit, durch Ihr freundliches, ganz unprätentiöses Auftreten, dadurch, wie Sie das Gericht in Reden und Interviews repräsentiert und wie Sie seine Funktion und seine Arbeit erklärt haben.

So erzielt das Gericht - trotz der einen oder anderen Kritik - in Meinungsumfragen, was Ansehen und Vertrauen in seine Arbeit betrifft, nach wie vor Spitzenwerte, hinter denen andere staatliche Institutionen weit zurückbleiben.

Das ist in ganz besonderem Maße Ihr Verdienst. Dafür und für Ihr gesamtes Wirken als Präsidentin dieses Gerichts spreche ich Ihnen erneut meinen Dank und meine Anerkennung aus.

Doch noch ein Punkt: Herkömmlicherweise schließt eine solche Würdigung damit, dass auch der Ehepartner des Geehrten in den Dank eingeschlossen wird: in der Regel dafür, dass er in Sachen Familie und Kindererziehung dem Geehrten den Rücken frei gehalten und dass er all das erst ermöglicht habe.

Es ist es mir wichtig zu erwähnen, dass dieser Dank heute nicht an eine Ehegattin, sondern an einen Ehegattengeht. Frau Professor Limbach tritt nicht nur im Theoretischen und im Rechtlich-Abstrakten für die Gleichberechtigung von Mann und Frau und für die Chancengleichheit der Frauen in Beruf und Gesellschaft ein. Sie ist mit ihrem Mann auch in der Praxis ein gelebtes Vorbild dafür, wie die tradierte Rollenverteilung zwischen Ehepartnern auch anders gestaltet werden kann und wie Ehe und Familie - drei Kinder haben Sie großgezogen - und wie berufliche Erfüllung beider Ehepartner miteinander in Einklang gebracht werden können .

III.

Ich möchte mich nun denen zuwenden, die heute in ihre neuen Ämter eingeführt werden, und ich darf mich hier kürzer fassen:

Sehr geehrter Herr Professor Papier,

Sie haben sich in den vergangenen vier Jahren als Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzender des Ersten Senats auf das Beste für Ihre neue Aufgabe als Präsident des Bundesverfassungsgerichts qualifiziert. Wichtige Entscheidungen stammen aus Ihrer Feder oder Sie haben an Ihnen mitgewirkt, ich denke da an Entscheidungen zum Recht der offenen Vermögensfragen, zur Pflegeversicherung oder an Kammerbeschlüsse zum sensiblen Demonstrationsrecht.

In Ihrem neuen Amt wird Ihnen nun stärker als bisher die Aufgabe auf Sie zukommen, das Gericht nach außen darzustellen und - wo erforderlich - den Menschen seine Funktion und seine Entscheidungen nahe zubringen. Sie werden dabei gewiss Ihre eigene Note einbringen. Dafür wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand.

IV.

Sehr geehrter Herrn Professor Hassemer,

vor Ihrer Wahl an dieses Gericht hatten Sie sich bereits als Strafrechtsprofessor und Datenschutzbeauftragter einen hervorragenden Ruf erworben. Das erstgenannte Rechtsgebiet liegt auch hier in Ihren fachkundigen Händen. Große Beachtung hat vor allem die Entscheidung zu den Zeugen Jehovas gefunden, bei der Sie Berichterstatter waren. Herr Hassemer, Sie haben gerade zu Recht angesprochen, wie wichtig, aber auch wie schwierig es ist, religiöse Toleranz und Verständnis für fremde Kulturen zu erreichen.

Nun bilden Sie mit Herrn Papier die neue "Doppelspitze" dieses Zwillingsgerichts. Ihr neues Amt als Vizepräsident führt dazu, dass Sie den Vorsitz im Zweiten Senat übernehmen. Was von Ihnen dabei gefordert wird, das haben Sie in der Zeit mit Frau Limbach vorbildhaft erlebt. Auch Ihnen wünsche ich für Ihre neue Aufgabe viel Erfolg.

V.

Sehr geehrte Frau Professor Lübbe-Wolff,

Sie sind vor allem als Expertin für Umweltrecht an der Universität Bielfeld hervorgetreten, dort leiten Sie auch das Zentrum für interdisziplinäre Forschung. Daneben waren Sie Vorsitzende des Umweltsachverständigenrats der Bundesregierung. Bei der Übergabe Ihrer Ernennungsurkunde haben wir quasi "Ahnenforschung" betrieben und eine erstaunliche "Bielefelder Tradition" festgestellt: Sie folgen einer Reihe ehemaliger Rechtsprofessoren der dortigen juristischen Fakultät, die vor Ihnen zu Bundesverfassungsrichtern gewählt wurden; ich meine die Richter Böckenförde, Grimm, Steiner, Papier. Das möge Ihnen Freude und Ansporn zugleich sein. Für Ihre neue Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

VI.

Meine sehr geehrten Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,

ich habe bei unserem "Urkundstermin" vor drei Wochen in Schloss Bellevue auch über Goethe räsoniert und ihn zitiert. Das ist ja deshalb besonders reizvoll, weil Sie, Frau Professor Limbach, nun Präsidentin des Goethe Institut - Inter Nationes sind.

Bei Goethe findet sich ein Satz, von dem man meinen könnte, dass er auf die Richter des Bundesverfassungsgerichts gemünzt sein könnte, auf die Macht ihres Amtes und ihr Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen: Da hören wir im Faust I, in Auerbachs Keller, den (allerdings) trinkfreudigen Brander sagen: "Dankt Gott mit jedem Morgen, daß Ihr nicht braucht fürs Römsche Reich zu sorgen! Ich halt es wenigstens für reichlichen Gewinn, daß ich nicht Kaiser oder Kanzler bin."

Nun, wir können ja anschließend den Herrn Bundeskanzler dazu hören.

Worauf ich mit diesem Goethe-Zitat ziele: Es ist wahrlich nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen bar jeder Folgenabschätzung träfe, also ohne sich darum zu sorgen, ob und wie die Politik sie wohl umsetzen könnte.

Richtig ist, dass die eine oder andere Entscheidung dem Bundeskanzler und vor allem seinem Finanzminister Sorgen bereitet, soweit es nämlich um die Kassen des "Römschen Reichs" geht - das ist ja nur verständlich.

Aber jüngste Entscheidungen wie die zur Wehrpflicht sind ein Beleg dafür, dass das Bundesverfassungsgericht "dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist," um das Evangelium zu zitieren, zum Beispiel die Freiheit wehrpolitischer Einschätzung. Auch bei dem Urteil zur Besteuerung der Renten und Pensionen hat das Gericht dem Gesetzgeber durchaus Spielraum gelassen, wie er verfassungsgemäße Zielvorgaben verwirklichen kann.

VII.

Und nochmals Goethe, wieder Faust I, wieder Auerbachs Keller, jetzt aber Frosch, der fragt: "Das liebe Heilge Römsche Reich, wie hälts nur noch zusammen?"

Ich sage mit aller Klarheit: Nicht das "Römsche Reich", aber die Bundesrepublik Deutschland wird zusammengehalten durch die Grundrechte und die Verfassungsprinzipien, die die Mitglieder des Parlamentarischen Rates im Grundgesetz niedergelegt haben. Es sind die Grundwerte und Grundüberzeugungen aller Demokraten, auf die wir uns verständigt haben - über alle Meinungsunterschiede und parteipolitischen Streit hinweg.

Ich habe im vergangenen September beim Festakt zum fünfzigjährigen Bestehen des Gerichts ausführlich die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts zu würdigen versucht. Ich will das hier nicht alles wiederholen. Aber eine Aussage von damals möchte ich hiermit unterstreichen:

Das Bundesverfassungsgericht ist der Ort, wo wir uns all dessen vergewissern können, wo wir an den Grundkonsens erinnert werden, der unser Gemeinwesen trägt und zusammenhält. Solche rechtsverbindliche Vergewisserung tut manchmal Not. Daran erinnert zu werden, mag manchmal unliebsam und nicht willkommen sein. Aber dass sie uns zuteil wird, ist gut und richtig.

Meine Damen und Herren Richter des Bundesverfassungsgerichts, das ist Ihres Amtes. Ich wünsche Ihnen Weisheit, Klugheit und Kraft, auf dass Sie die Entscheidungen treffen, die dem Wohl unseres Gemeinwesens dienen, "zu seines Glückes Unterpfand."