Rede von Bundespräsident Johannes Rau in der Universität Nanjing

Schwerpunktthema: Rede

China, , 13. September 2003

I.

Ich danke Ihnen herzlich für die Verleihung der Ehrendoktorwürde Ihrer Universität. Ich freue mich über diese Auszeichnung und sehe sie auch als Ausdruck der ausgezeichneten Beziehungen zwischen China und Deutschland.

Wir bewundern China wegen seiner Kultur und seiner fünftausendjährigen Geschichte. Auch wir in Deutschland kennen Konfuzius. Seine Weisheiten sind bis heute bedenkenswert. Ein Schüler fragte ihn nach dem Wesen der "guten Regierung" und Konfuzius antwortete: "Regierung ist Rechtmachen. Wenn du recht führst, wer wird dann wagen, nicht recht zu handeln?" Auf eine weitere Frage sagte er, man solle "unermüdlich in den Grundsätzen verharren und sie getreulich durchführen".

Wenn man beide Antworten zusammenfasst, dann würden wir Deutsche nach unserem Rechtsverständnis das vielleicht als eine Anweisung verstehen für ein Regieren nach dem, was Recht ist und damit vor allem nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Darüber, über den Rechtsstaat und die Menschenrechte und über den Dialog zwischen China und Deutschland über diese Fragen, möchte ich zu Ihnen sprechen.

II.

Für mich ist das eine Ehre, dass ich das hier tun kann, an der Universität Nanjing, einer der führenden Universitäten Chinas. Sie hat einen ausgezeichneten Ruf wegen ihres hohen wissenschaftlichen Niveaus.

Ich wollte bewusst hier sprechen. Der besondere Grund und der Bezug zu meinem Thema, das ist natürlich das Deutsch-Chinesische Institut für Rechtswissenschaft. Dass es dies Institut gibt und dass es erste Früchte trägt, ist ein sinnfälliger Beleg für den Stand des deutsch-chinesischen Austausches in Rechtsfragen.

Die "Früchte", das sind vor allem Sie, die ich heute vor mir sehe: junge hochqualifizierte chinesische Juristinnen und Juristen, Lehrende und Studierende, die sich rechtsvergleichend mit deutschem Recht befassen. Die Absolventen des Instituts sollen zukünftig in China in führenden Positionen im Staat, im Rechtswesen und in der Wirtschaft als Multiplikatoren deutschen und chinesischen Rechtsdenkens wirken. Sie sollen dabei mithelfen, eine lebendige Brücke zwischen den Rechtskulturen unserer beiden Länder zu schlagen.

III.

Dies Institut ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Universität Nanjing und der Georg-August-Universität Göttingen. Die Partnerschaft zwischen den beiden Juristischen Fakultäten dieser Universitäten besteht seit 1984. Das Institut hat 1989 seine Tätigkeit aufgenommen und war am Anfang auf das Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Im Laufe der Zeit hat es sich weiteren Rechtsgebieten zugewandt. Mit der Abteilung für Verwaltungsrecht, die im Jahre 2001 gegründet wurde, widmet es sich nun auch zunehmend öffentlichrechtlichen Fragen.

Ich grüße stellvertretend für alle Lehrenden und Lernenden an diesem Institut die Direktoren auf chinesischer und auf deutscher Seite, Herrn Professor Dr. Shao Jiandong und Frau Professor Dr. Christiane Wendehorst. Ich beglückwünsche Sie beide zu dem, was Sie bisher schon erreicht haben; und ich möchte Sie ermutigen, in Ihrer wichtigen Arbeit nicht nachzulassen - trotz aller Probleme und Schwierigkeiten.

Nach der ursprünglichen, großzügigen Anschubfinanzierung der Volkswagen-Stiftung wird das Institut seit den Jahren 1999 und 2000 von verschiedenen Partnern getragen. Ich möchte dazu aufrufen, die weitere Finanzierung dieser Einrichtung von staatlicher wie von privater Seite langfristig zu sichern.

Dies Institut ist nur ein Beispiel dafür, wie Deutschland und China in Fragen des Rechtswesens zusammenarbeiten. Ein wichtiger Aspekt dieser Zusammenarbeit ist das, was seit etwa vier Jahren "Rechtsstaatsdialog" genannt wird.

Im November 1999 haben Bundeskanzler Gerhard Schröder und der damalige chinesische Ministerpräsident Zhu Rongji einen umfassenden Dialog unserer beiden Staaten über Fragen des Rechtsstaats verabredet.

Nach einer Vereinbarung aus dem Jahr 2000 soll der Dialog über den Aufbau des Rechtsstaates, ich zitiere, "im Geist (...) der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung" und "ausgehend von den jeweiligen grundlegenden nationalen Besonderheiten und den tatsächlichen Bedürfnissen" geführt werden. Soweit das Zitat. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass, und ich zitiere noch einmal, "das Volk umfangreiche Rechte und Freiheiten nach dem Gesetz genießt, dass die Menschenrechte respektiert und garantiert und alles staatliche Handeln gesetzmäßig durchgeführt werden."

Der Austausch soll sich zunächst auf konkret benannte Rechtsgebiete erstrecken. Dazu gehören das Verwaltungsrecht, das Zivil- und Wirtschaftsrecht, das Arbeits- und Sozialrecht, Regelungen zum Schutz der Rechte der Bürger und zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Es ist vereinbart, dass die Themenliste erweitert werden kann, auch auf so wichtige und sensible Fragen wie die der Menschenrechte.

IV.

Wie sieht der Rechtsstaatsdialog konkret aus? Herausragend sind gewiss die jährlichen Symposien: Das erste im Juni 2000 in Peking galt dem Thema "Rechtsbindung der Verwaltung und Individualrechtsschutz", das zweite im Oktober 2001 in Berlin dem "Rechtlichen Rahmen für die unternehmerische Tätigkeit in der Marktwirtschaft". Das nächste Symposium findet im November dieses Jahres wieder in Berlin statt.

Diese Symposien ergänzen die umfangreiche und vielfältige Arbeit in vielen Dauer- und Einzelprojekten. Diese Projekte beschäftigen sich mit dem, was im Alltag des Rechts- und Wirtschaftslebens ganz unmittelbar von praktischem Nutzen ist. Ich greife nur einige Beispiele heraus:

  • Da gibt es ein Projekt zum Handels- und Gewerberegister; denn Investoren brauchen Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr.
  • Ein anderes Projekt betrifft die Vollstreckung von Zivilurteilen.
  • Ein besonders wichtiges, langfristiges Projekt beschäftigt sich mit der Reform des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozesses in China.

All diese Projekte werden auf deutscher Seite von staatlichen und nichtstaatlichen Trägern betreut. Dazu gehören die Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit und der Deutsche Akademische Austauschdienst, die politischen Stiftungen, die Kammern und Verbände der juristischen Berufe, Wirtschaftsverbände und Institutionen aus dem Hochschulbereich. Ich danke allen für ihre wertvolle Mitarbeit im Rahmen des Ganzen.

V.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das, was ich bislang aus Vereinbarungen zitiert und an Projekten beschrieben habe, in einen größeren Zusammenhang stellen:

China und Deutschland haben traditionell gute und freundschaftliche Beziehungen unterhalten. Schon in früheren Jahrhunderten hat das "Reich der Mitte" auf Europa und besonders auf uns Deutsche große Faszination ausgeübt und Wissenschaftler, Philosophen, Handels- und Forschungsreisende angezogen.

Unsere politischen Beziehungen sind - vor allem wegen der Unterschiede unserer Gesellschaftssysteme - dagegen eher jung. Unser Verhältnis entwickelt sich aber außerordentlich gut und auf breiter Basis.

Ein Motor, ein vorwärts treibendes Element sind natürlich die wirtschaftlichen Beziehungen und Verbindungen zwischen unseren Staaten. Die wirtschaftliche Dynamik Chinas macht Staunen. Die Politik der chinesischen Staatsführung zielt darauf ab, die Lebensbedingungen aller Menschen dieses Riesenlandes spürbar zu verbessern, nicht nur in den Städten des Ostens, sondern auch auf dem Land. Sie sollen mehr Wohlstand, Bildung, Gesundheitsvorsorge und mehr an Rechten und Freiheit genießen können.

Wir in Deutschland sehen mit großem Respekt die Reformpolitik Chinas nach innen und seine Öffnung nach außen. Niemand hätte vor zwanzig oder vor dreißig Jahren vorauszusagen gewagt, dass China eine solche Entwicklung nehmen würde und wie viel es heute schon auf ganz unterschiedlichen Feldern erreicht hat.

Der Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation im Dezember 2001war ein bedeutender Schritt. Damit hat China sich verpflichtet, internationale Rechtsnormen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr anzuerkennen. Das berührt natürlich auch weite Bereiche des innerstaatlichen Rechtssystems.

Weitere Reformschritte betreffen die beiden Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen. Den VN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat China unterzeichnet und ratifiziert. Beim VN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht die Ratifikation noch aus. Deutschland unterstützt China bei seinen Reformvorhaben zur innerstaatlichen Umsetzung beider Pakte der Vereinten Nation.

All dem liegt ja eine grundlegende Neuausrichtung der chinesischen Politik zugrunde, die ich nur als weise bezeichnen kann: Es ist die Erkenntnis, dass ein Riesenland wie China nicht dauerhaft mit einer autoritären Politik gut regiert werden kann. Jede Staatsmacht, die erfolgreich sein und den Menschen Wohlstand bringen will, ist auf das Vertrauen und auf die grundsätzliche Zustimmung der Menschen angewiesen.

Ich darf noch einmal Konfuzius zitieren: Auf die Frage nach dem Wesen einer "guten Regierung" nannte er drei Dinge: "Ausreichende Nahrung, ausreichende Rüstung und das Vertrauen des Volkes". Wenn man aber auf eine oder zwei dieser Dinge verzichten müsse, so könnten das Nahrung und Rüstung sein, denn - so der Meister: "Ohne das Vertrauen des Volkes kann kein Staat bestehen."

Darum treten wir Deutsche weltweit für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ein. Darum ermutigen und unterstützen wir alle Länder, diesen Weg zu gehen.

VI.

Im geschriebenen Recht Chinas ist dafür schon Einiges an Grundlagen bereitet: Die chinesische Verfassung enthält einen umfangreichen Katalog von Freiheitsrechten, der mit dem Inhalt westeuropäischer oder internationaler Menschenrechtskataloge durchaus vergleichbar ist: die Rede- und Pressefreiheit, die Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, die Religionsfreiheit in Art. 35 und 36 der Verfassung - all das und mehr wird in ChinasVerfassung proklamiert.

Diesen Freiheitsrechten steht allerdings - anders als in Deutschland - ein umfangreicher geschriebener Pflichtenkatalog gegenüber, der auch die Möglichkeit und Rechtfertigung bietet, Freiheiten zu beschränken. Dazu gehört etwa, dass es allen Organisationen und Einzelpersonen verboten ist, das sozialistische System zu schädigen - so steht es im Art. 1 der Verfassung - oder dass der Bürger bei der Ausübung seiner Freiheiten die Interessen des Staates, der Gesellschaft, des Kollektivs und anderer Bürger nicht beeinträchtigen darf, so Art. 51.

In der chinesischen Verfassung sind die Freiheitsrechte wie auch die Pflichten - verständlicherweise - in relativ abstrakten Rechtsbegriffen umschrieben. Damit sie nicht gegeneinander ausgespielt werden, damit sie vielmehr wirkliches Leben gewinnen, muss der Inhalt dieser Freiheitsrechte wie auch der der Pflichten genauer umgrenzt werden. Es geht um einen Ausgleich, der die Freiheiten und die Pflichten in ihrem Kern erhält und miteinander vermittelt. Daraus erwächst Sicherheit für die Menschen und das stärkt ihr Vertrauen.

Dieser freiheitssichernde Ausgleich muss auf zweifachem Wege geschehen: Zum einen durch Gesetze und Verordnungen, die die Verfassung konkretisieren, zum anderen im Rahmen der Rechtsanwendung. Das Verwaltungshandeln muss sich streng nach dem Gesetz richten. Werden einem Bürger seine Rechte unzulässigerweise vorenthalten, dann muss er das vor einem unabhängigen Gericht geltend machen können. Dafür bedarf es fachkundiger Rechtsanwälte und qualifizierter Richter. Und der Bürger muss ein Urteil auch tatsächlich durchsetzen können.

Zu unserem Verständnis von Rechtsstaat gehört schließlich auch, dass der Staat selber, auch der Gesetzgeber, zur Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte verpflichtet ist. Die Menschenrechte werden dem Menschen nicht durch den Gesetzgeber verliehen. Sie sind - so heißt es in Artikel 1 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes - "unverletzlich" und "unveräußerlich".

VII.

Auf dem Weg zu mehr Rechtsstaatlichkeit hat der Nationale Volkskongress im März 1999 die Verfassung revidiert und das "Regieren gemäß dem Gesetz" und den "Aufbau eines sozialistischen Rechtsstaates" als Verfassungsprinzipien aufgenommen.

Seitdem sind Hunderte von Gesetze und Verordnungen geändert worden. Die Lebensverhältnisse der Bürger Chinas und das Verhältnis zu ihrer Verwaltung haben sich zunehmend verrechtlicht. Das Prinzip einer pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens in den Grenzen der Gesetze ist ein großer Fortschritt in der Rechtskultur Chinas. Die chinesische Rechtswissenschaft arbeitet an einer Schärfung der juristischen Begriffe. Im Jahr 2002 haben sich erstmals Zehntausende chinesischer Richter einer Prüfung unterzogen. Zunehmend machen die Bürger auch von ihrem Recht Gebrauch, Verwaltungshandeln gerichtlich prüfen zu lassen. Das alles deutet einen wichtigen Bewusstseinswandel an.

VIII.

Ich darf also festhalten: Der Rechtsstaatsdialog ist keine Trockenübung. Er wird in China Ernst genommen. Manche fortschrittliche Rechtsnorm, mancher Reformansatz ist im Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog diskutiert worden. Wir sind stolz auf diese Dialogfähigkeit, die unsere Länder miteinander verbindet.

Weil unsere Beziehungen und weil unser Dialog so gut und vertrauensvoll sind wie unter alten Freunden, darum verstehen wir es auch richtig, wenn unterschiedliche Auffassungen offen diskutiert werden.

Dabei weiß die chinesische Regierung, dass nach unserer Ansicht die Themen Rechtsstaat und Menschenrechte unmittelbar miteinander verbunden sind. Das ist eine Überzeugung, die wir aus eigener leidvoller Geschichte gewonnen haben.

Deshalb werden wir immer wieder unsere Stimme erheben, wenn wir der Meinung sind, dass einzelne Personen oder Minderheiten nicht so behandelt werden, wie es unserem Verständnis von Rechtsstaat und Menschenrechten entspricht. Wir wollen das im Gespräch miteinander tun.

Und wir tun das im Gespräch und

  • in Respekt vor der unterschiedlichen politischen, historischen und gesellschaftlichen Entwicklung unserer Länder
  • und in der Überzeugung, dass sich China auf dem Weg zu mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit befindet.

Wenn wir das so tun, dann wird das unsere freundschaftlichen Beziehungen eher noch verbessern. Auch wir erwarten ja von unseren Freunden, dass sie uns raten und dass sie uns offen ihre Meinung sagen.

IX.

Ich möchte Ihnen diese Haltung in einigen Punkten gern etwas näher erläutern, auch mit Blick auf mögliche Einwände und Missverständnisse:

Erstens: Die Pflege fester wirtschaftlicher Beziehungen und das Eintreten für Menschenrechte schließen sich nicht gegenseitig aus. Beides hat einen eigenen Wert und gehört zusammen. Und gerade die jüngere Geschichte zeigt, dass die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte am besten gelingt auf dem Weg des Dialogs.

China hat erkannt, dass gerechter Wohlstand für breite Bevölkerungskreise ohne unternehmerische Initiative nicht gelingen kann. Das setzt wirtschaftliche Freiheitsrechte voraus, und die werden das Verständnis für die Bedeutung persönlicher und politischer Freiheitsrechte fördern.

Zweitens: Die Charta der Vereinten Nationen verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 1 dazu, ich zitiere, "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen", soweit das Zitat. Es gibt außerdem mehrere internationale Menschenrechtskataloge. Kritik am Stand der Menschenrechte in anderen Staaten ist daher keine Einmischung in deren innere Angelegenheiten. Sie verletzt ihre Souveränität nicht.

Drittens: Man darf das Eintreten für Menschenrechte nicht dahingehend missverstehen, dass es sich um ein spezifisch "westliches" Anliegen handele, mit dem "westliches" Gedankengut der übrigen Welt aufgedrängt werden soll.

Dieser Eindruck kann allerdings entstehen, wenn Menschenrechte und ihre Konkretisierung mit der westlichen, stark individualistisch geprägten Gesellschaftsform mehr oder weniger gleichgesetzt werden.

Das wäre eine falsche Perspektive. Die Menschenrechtsidee ist nämlich verschiedener Ausprägungen fähig, auch einer, die sich mehr auf Gemeinschaftsbindung und Gemeinschaftspflichten bezieht, wie das asiatischer und speziell chinesischer Kultur entsprechen mag, geprägt etwa von der konfuzianischen Pflichtenethik.

In den Menschenrechtserklärungen, besonders der französischen von 1789, auch der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, liegen ja zwei Schichten ineinander: Die erste bezieht sich auf die unmittelbare Rechtssphäre des Menschen als Person, die andere betrifft die sozialen Beziehungen der Menschen untereinander. Diese letzte Schicht ist von einem bestimmten sozialen Ordnungsbild geprägt, das sich stark an einem Individuum orientiert, das sich - frei von sozialen Einbindungen - selbstbezogen entfalten können soll.

Das ist eine mögliche, aber nicht die allein mögliche Konkretisierung der Menschenrechtsidee. Die genuinen Rechte des Menschen als Person, die ihn als frei handelndes Subjekt anerkennen und seinen "aufrechten Gang" ermöglichen, sie machen für uns das Unbedingte an Menschenrechten aus, die sind auch in gesellschaftlichen Ordnungen zu verwirklichen, die stärker von Gemeinschaftspflichten geprägt sind als westeuropäische.

Es gibt ja - über die Kulturkreise hinweg - eine gemeinsame Anschauung von dem, was einen Menschen ausmacht, und auch darüber, wie eine "gute Regierung" mit den Menschen umgehen sollte, für die sie Verantwortung trägt. Ich verweise auf die Worte von Konfuzius, die ich eingangs zitiert habe. Diese Ethik der Humanität, die wir in den Texten der großen chinesischen Denker und Weisen finden, gibt mir die Zuversicht, dass China unsere Haltung auch als Erinnerung an eigene Traditionen versteht.

Schließlich darf man die unterschiedliche Entwicklung und Geschichte der Staaten nicht aus dem Auge verlieren: Manche Länder bekennen sich zwar zu Rechtsstaatlichkeit und Freiheitsrechten, tragen aber noch Altlasten früherer Gesellschaftssysteme, die abzuschütteln Zeit kostet. Hier sind Geduld und Unterstützung gefragt.

Bei allen Schwierigkeiten und bei allem Verständnis für die Geschichte und Tradition eines Landes bleibt aber unsere unerschütterliche Überzeugung, dass die Menschenrechte universelle Bedeutung haben und weltweit gelten müssen.

Wenn es um die fundamentalen Rechte der Person geht, um Leben und Freiheit, um Schutz vor Folter, vor willkürlichem Freiheitsentzug und vor Diskriminierung, eben das, was die Voraussetzungen für den "aufrechten Gang" sind, dann kann es in der Grundhaltung kein Relativieren, keine Kompromisse geben.

Und bei den politischen Freiheitsrechten steht das Ziel ebenfalls außer Frage; es geht nur darum, auf welchem Wege, in welchen Schritten und in welchem Tempo es erreicht werden kann.

X.

Meine Damen und Herren, ich möchte China darin bestärken, den eingeschlagenen Weg der Reformen für mehr Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie weiterzugehen und den Menschen über das Feld der Wirtschaft hinaus persönliche Entfaltung im Alltag zu garantieren. China wird damit nicht nur internationale Anerkennung finden, sondern auch im Bemühen um die Entwicklung des Landes und um das Vertrauen der Menschen in die politische Führung erfolgreich sein.

Ich danke Ihnen!