Berlin, bei einer Tagung zum Thema «Ethik und Behinderung»
Seit einiger Zeit wird ja eine juristische Debatte geführt, die den Versuch macht, zwischen Menschenwürde auf der einen Seite und dem Schutz des menschlichen Lebens auf der anderen Seite zu unterscheiden. Wenn aber menschlichem Leben im ganz frühen Stadium die Menschenwürde abgesprochen wird, damit man Rechtsgüter gegeneinander abwägen kann, dann geht das an der Wertorientierung unseres Grundgesetzes vorbei.

