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Das Grubenwehr-Ehrenzeichen

Bedeutung und historischer Abriss

Die Grubenwehren sind für das Rettungswesen unter Tage verantwortlich. Unter Grubenrettungswesen versteht man alle Maßnahmen und Einrichtungen zur Rettung von Menschen und zur Erhaltung von Sachwerten nach Explosionen, bei Grubenbränden und anderen Ereignissen im Bergbau unter Tage, bei denen unter anderem giftige Gase auftreten. Für alle Bergwerke besteht die Pflicht, Grubenwehren einzurichten. Der Beitritt zur Grubenwehr ist freiwillig. Jeder Grubenwehrmann muss eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit nachweisen; regelmäßige Schulungen in Theorie und Praxis dienen der Vorbereitung auf den Ernstfall. Durch die bekannte Schlagwetterkatastrophe auf der saarländischen Zeche Luisenthal im Februar 1962, bei der 287 Bergleute den Tod fanden, wurde der Einsatz von Grubenwehren erstmals bundesweit einer breiten Öffentlichkeit bewusst.

Das Grubenwehr-Ehrenzeichen nimmt unter allen Auszeichnungen des Bundespräsidenten eine Sonderstellung ein. Es ist im Gegensatz zu allen anderen Auszeichnungen einem Berufsstand - den Helfern unter Tage - vorbehalten. Mit der Auszeichnung werden Personen geehrt, die sich im Ernstfall unter Einsatz ihres eigenen Lebens neben ihrer harten Arbeit freiwillig und selbstlos einsetzen, um Gefahren unter Tage abzuwehren.

Am 17. April 1934 stiftete der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit ein eigenes, staatlich verliehenes Erinnerungszeichen. Bereits zuvor wurden Grubenwehrmänner für ihre Leistungen in unterschiedlichster Weise in den deutschen Ländern ausgezeichnet. Die Einführung des Reichsgrubenwehr-Ehrenzeichens, das durch den Reichswirtschaftsminister verliehen wurde, erfolgte am 13. November 1936. Seine Form wurde am 30. Januar 1938 nochmals geändert. In Laufe des Krieges wurde die Verleihung ausgesetzt.

Im Jahre 1952 engagierte sich der Länderausschuss Bergbau, dem alle obersten Landesbergbaubehörden angehören, für die Neustiftung eines Ehrenzeichens. Der Ausschuss verzichtete jedoch darauf, den Ländern die Wiedereinführung eines solchen Ehrenzeichens zu empfehlen, obwohl der Bergbau ausschließlich Länderangelegenheit ist. Vielmehr wurde der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Arnold als Repräsentant dieses in seinem Lande umfangreichsten und bedeutendsten Industriezweiges gebeten, eine entsprechende Bitte an den Bundespräsidenten heranzutragen. Dies geschah am 15. September 1952. Der Entwurf des Stiftungserlasses entsprach im wesentlichen der Fassung der Verordnung aus dem Jahre 1938. Am 14. Juli 1953 stiftete Bundespräsident Theodor Heuss das Grubenwehr-Ehrenzeichen. Der Stiftungserlass wurde zuletzt am 8. Dezember 1965 geändert. Das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold wurde im Jahre 2000 121 Mal und in Silber 99 Mal verliehen.


Verdienste, Auszeichnung und Urkunde

Die Auszeichnung wird sowohl als Anerkennung für eine langjährige aktive und vorbildliche Tätigkeit in den Grubenwehren (20 Dienstjahre für die Stufe Gold und 15 Dienstjahre für die Stufe Silber) als auch für einzelne Rettungstaten verliehen. In erster Linie handelt es sich deshalb um ein Treuedienstabzeichen. Jede Stufe des Ehrenzeichens kann nur einmal verliehen werden. Bei der Verleihung des Ehrenzeichens in Gold ist der Vorbesitz der vorangehenden Stufe nicht erforderlich. Jeder ausgezeichnete Wehrmann erhält das tragbare Ehrenzeichen und eine Verleihungsurkunde sowie eine Ordensminiatur.


Verfahren

Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens sind die Regierungschefs der Länder jeweils für ihren Bereich. Sie leiten ihre Vorschläge dem Chef des Bundespräsidialamtes zu. Im Bundespräsidialamt werden die abschließenden Prüfungen durchgeführt, die Gegenzeichnung des Verleihungserlasses durch den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft nach Artikel 58 GG veranlasst und die Entscheidung des Bundespräsidenten eingeholt.

Für die Aushändigung der Auszeichnungen sind die Vorschlagsberechtigten verantwortlich. Ausnahmsweise wurden am 23. Juni 1954 durch Bundespräsident Heuss, am 9. Dezember 1974 durch Bundespräsident Scheel und am 6. Dezember 1982 durch Bundespräsident Carstens Aushändigungen persönlich vorgenommen.

Wenn Sie etwas über die Menschen erfahren wollen, denen das Grubenwehr-Ehrenzeichen verliehen wurde, besuchen Sie die virtuelle Ordensausstellung des Hauses der Geschichte. Dort finden Sie auch die entsprechenden rechtlichen Regelungen.

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