Wirken des Bundespräsidenten im Ausland
Der Bundespräsident ist nach dem Grundgesetz als Staatsoberhaupt nicht Teil der Exekutive. Er steht über den drei Gewalten. Dies gilt auch für den außenpolitischen Bereich. Er kann die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die langfristigen Probleme lenken, die einer Lösung bedürfen, aber nicht Gegenstand der exekutiven Politik sind.
Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Das gibt ihm eine weitere wichtige außenpolitische Stellung. Er empfängt und besucht ausländische Staats- und Regierungschefs und führt politische Gespräche. Dabei kann der Bundespräsident - neben der Bundesregierung, mit der er sich abstimmt - außenpolitische Akzente setzen. Dies geschieht im Rahmen seiner Auslandsreisen, von denen die Staatsbesuche nur einen Teil darstellen, und in seinen Reden.
In seinen außenpolitischen Reden äußert er sich zu wichtigen Themen der internationalen Politik, zum Beispiel zur Reform und Erweiterung der Europäischen Union, zur Sicherung von Stabilität und Frieden und zu den wichtigsten Fragen in unseren bilateralen Außenbeziehungen. Er gewährt seine Schirmherrschaft für Projekte, die zu diesen Zielen beitragen. Solche Schirmherrschaften teilt er in der Regel mit anderen Staatsoberhäuptern.
Das Grundgesetz legt in Art. 59 fest, dass völkerrechtliche Verträge vom Bundespräsidenten oder von seinen Bevollmächtigten im Namen der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden. Zu den Aufgaben als Staatsoberhaupt gehört auch, die deutschen Botschafter zu beglaubigen und die ausländischen zu empfangen.