Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender reisen vom 17. bis 18. September 2020 zu einem offiziellen Besuch in die Italienische Republik.
In Mailand führt der Bundespräsident politische Gespräche mit Staatspräsident Sergio Mattarella und tauscht sich mit Ärzten, medizinischem Personal sowie ehemaligen Patientinnen und Patienten über die Bewältigung der COVID-19-Pandemie sowie die deutsche medizinische Unterstützung aus.
Im Anschluss daran treffen sich der Bundespräsident und sein Gastgeber mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern deutsch-italienischer Partnerstädte. Außerdem ist ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der italienischen Zivilgesellschaft und der Wirtschaft zu Wegen aus der Krise geplant.
Auf Einladung des italienischen Präsidenten nehmen der Bundespräsident und Frau Büdenbender am Abend an der Aufführung der 9. Symphonie von Ludwig van Beethoven in der Mailänder Scala teil.
Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Reiseaufruf für die Redaktionen:
Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Dienstag, den 8. September 2020, 12.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamtes mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.
Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich.
Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
Erforderlich für die Einreise ist ein Personalausweis, der bis zur Beendigung der Reise gültig ist.
Die Flugkosten betragen voraussichtlich 194,00 Euro und die Hotelkosten ca. 270,00 Euro.
Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.
Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.
Bitte beachten: Seit dem 9. Juli 2020 ist die Einreise nach Italien Personen nicht erlaubt, die sich in den vorangegangenen 14 Tagen (vor Einreise nach Italien) in einem der folgenden Länder aufgehalten haben:
Armenien, Bahrain, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Chile, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, Nordmazedonien, Republik Moldau, Montenegro, Oman, Panama, Peru, Dominikanische Republik, Serbien.