Bundespräsident Steinmeier setzt Prüfung des Gesetzes zur Änderung des ESM-Vertrags vorläufig aus

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

1. Juli 2021


Eine Sprecherin des Bundespräsidenten teilt mit:

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Bundespräsidenten darum gebeten, die Ausfertigung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus vorläufig auszusetzen.

Der Bundespräsident ist dieser Bitte nachgekommen, so dass das Gesetz vorerst nicht ausgefertigt wird.

Der Bundesrat hatte in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 11. Juni 2021 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.