Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Elke Büdenbender besuchen am 4. und 5. November 2021 das Königreich Norwegen.
In Oslo wird der Bundespräsident von König Harald V. empfangen und trifft Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments und der Regierung zu politischen Gesprächen. Der Bundespräsident besucht außerdem das Peace Research Institute Oslo. Am Abend des 4. November lädt der norwegische Ministerpräsident, Jonas Gahr Støre, zu einem gemeinsamen Besuch mit anschließendem Essen in das Munch-Museum.
Am zweiten Tag des Aufenthalts besucht der Bundespräsident gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten die Insel Utøya und gedenkt der Anschlagsopfer von 2011. Es folgen Gesprächs- und öffentliche Diskussionsrunden zum Thema wehrhafte Demokratie sowie zu Fragen der Transformation in das postfossile Zeitalter.
Im Zentrum des Programms von Elke Büdenbender steht das Thema Frauen in Führungspositionen, bei dem Norwegen seit Langem Vorreiter in Europa ist.
Weitere Details zum Programm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Reiseaufruf für die Redaktionen:
Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis zum Dienstag, den 26. Oktober 2021, 10.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.
Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich. Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.
Erforderlich für die Einreise ist ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Die Flugkosten betragen voraussichtlich ca. 170,00 Euro. Die Kosten für das Hotel betragen 185,00 Euro.
Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.
Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.
Aufgrund der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist die quarantänefreie Einreise nur mit einem Impf- / Genesenennachweis in Form eines digitalen COVID-19-Zertifikats der EU möglich. Andere Nachweise werden nicht akzeptiert.