Bundespräsident Steinmeier reist nach Rumänien

Schwerpunktthema: Pressemitteilung

25. April 2022


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier reist am 4. Mai 2022 nach Rumänien, um in Bukarest mit dem rumänischen Staatspräsidenten Klaus Johannis politische Gespräche zu führen. Im Mittelpunkt der Reise stehen die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine auf die europäischen Nachbarländer.

Bundespräsident Steinmeier möchte sich ein Bild von der Situation der aus der Ukraine Geflüchteten machen. Zudem tauscht er sich in einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen und jüdischen Minderheit in Rumänien aus.

Weitere Informationen zum Besuchsprogramm werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Reiseaufruf für die Redaktionen:

Journalistinnen und Journalisten, die den Bundespräsidenten auf seiner Reise begleiten möchten, melden sich bitte bis Mittwoch, 27. April 2022, 14.00 Uhr per E-Mail (akkreditierung@bpra.bund.de) bei der Pressestelle des Bundespräsidialamts mit folgenden Daten an: Name, Vorname, Medium, Funktion, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse und Mobiltelefon.

Für die Mitreise steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Die Anmeldung ist deshalb unverbindlich. Über eine Teilnahme an der Reise wird nach Ablauf der Meldefrist entschieden.

Erforderlich für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass, der bis zur Beendigung der Reise gültig ist. Darüber hinaus ist ein Nachweis einer vollständigen Impfung, ein Genesenennachweis (nicht älter als 6 Monate) oder ein negatives Covid-19-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden; Antigen- oder PCR-Test) für den Mitflug erforderlich. Die genauen Corona-Schutzbestimmungen werden bei der Bestätigung der Mitreise bekanntgegeben.

Die Flugkosten für die gesamte Flugstrecke betragen voraussichtlich ca. 204,00 EUR.

Die Medienbetreuung des Bundespresseamts unterrichtet die Journalistinnen und Journalisten, die an der Reise teilnehmen, und informiert über weitere Reiseformalitäten.

Journalistinnen und Journalisten, die für die Mitreise nicht berücksichtigt werden konnten, werden vom Bundespräsidialamt benachrichtigt.