Festakt zum 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert

Schwerpunktthema: Rede

Kassel, , 21. September 2021

Der Bundespräsident hat am 21. September beim Festakt zum 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert eine Rede in Kassel gehalten: "Viel ist erreicht auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Vieles aber bleibt zu tun. Das große Ziel, für das Elisabeth Selbert ihr Leben lang gekämpft hat – die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung auf allen Gebieten –, dieses Ziel bleibt Orientierung für die Gesellschaft und es bleibt Auftrag für Politik. Bewegen wird sich nur etwas durch Einmischung und Engagement. Das wusste niemand besser als Elisabeth Selbert."

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält eine Ansprache beim Festakt zum 125. Geburtstag von Elisabeth Selbert in Kassel.

Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu, so hieß es im sogenannten Gehorsamsparagraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das im August 1896 im Deutschen Kaiserreich beschlossen und verkündet wurde – nur wenige Wochen bevor Elisabeth Selbert hier in Kassel zur Welt kam. Aber nicht nur ihre privaten und ehelichen, auch ihre politischen Rechte wurden den Frauen damals vorenthalten. Sie durften weder wählen noch war es ihnen erlaubt, einer Partei beizutreten oder an politischen Versammlungen teilzunehmen.

Wenn wir heute, einen Tag vor ihrem 125. Geburtstag, an Leben und Wirken Elisabeth Selberts erinnern, dann machen wir uns bewusst, wie lang und steinig der bisherige Weg zu mehr Gleichberechtigung der Geschlechter in unserem Land war, wie viele Widerstände zu überwinden waren, wie viele Rückschläge es auf diesem Weg auch gab. Und wir machen uns bewusst, dass die Gleichstellung niemals selbstverständlich war, sondern von vielen mutigen Frauen Schritt für Schritt erkämpft werden musste.

Ich freue mich, dass ich heute hier in Kassel sein kann, um gemeinsam mit Ihnen allen eine große Anwältin der Frauen zu feiern. Elisabeth Selbert, die Ehrenbürgerin dieser Stadt, ist eine Ikone der Gleichberechtigung, der Frauenrechte und des demokratischen Engagements von Frauen in der Politik. Sie konnte auf dem aufbauen, was Pionierinnen der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegungen vor ihr gefordert und errungen hatten, und sie legte den Grundstein für Reformen, die Frauen nach ihr in der Bundesrepublik erstritten haben.

Nicht zuletzt hat Elisabeth Selbert uns allen einen großen Auftrag hinterlassen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – diesen klaren und kraftvollen Satz, sie brachte ihn 1948/49 fast im Alleingang ins Grundgesetz! Und dieser klare Satz, er verpflichtet uns bis heute, alles dafür zu tun, dass Männer und Frauen nicht nur auf dem Papier, sondern im wirklichen Leben gleiche Rechte und gleiche Chancen haben.

Wir erinnern heute an eine Frau, die drei große Umbrüche der deutschen Geschichte miterlebt hat und in vier politischen Systemen geprägt wurde. So unterschiedlich die Bedingungen dabei auch waren, immer wieder hat sie sich auf ihre Art behauptet: selbstbewusst, beharrlich, klug und zielstrebig.

Im Kaiserreich bekam Elisabeth Selbert, die Tochter eines Gefängniswärters, die Benachteiligung von Frauen im Bildungswesen zu spüren. Von ihrem Wunsch, berufstätig und finanziell unabhängig zu sein, ließ sie sich trotzdem nicht abbringen. Sie arbeitete als Sekretärin bei einer Import-Export-Firma, dann als Postgehilfin im Telegraphendienst. Ihr Leben lang hat Elisabeth Selbert Frauen dazu ermutigt, vor der Ehe eine Ausbildung abzuschließen, und sie hat später, in ihrer Kasseler Kanzlei, viele junge Anwältinnen gefördert – ein Vorbild bis heute.

1918, nach der Novemberrevolution, als das Frauenwahlrecht endlich errungen war, stürzte Elisabeth Selbert sich voller Leidenschaft in die Arbeit an der Weimarer Demokratie. Sie trat in die SPD ein, kandidierte für das Gemeindeparlament von Niederzwehren, war eine der ersten gewählten Kommunalpolitikerinnen. In Reden und Artikeln forderte sie die Frauen unermüdlich dazu auf, von ihrem Wahlrecht nun auch Gebrauch zu machen, sich auch selbst zur Wahl zu stellen, Verantwortung in der Politik zu übernehmen. Und schon 1920 formulierte sie ihr politisches Lebensziel: Wir müssen nun dahin wirken, sagte sie, dass die Gleichberechtigung in der Praxis bis zur letzten Konsequenz durchgeführt wird.

Der Einführung des Frauenwahlrechts folgte 1922 die Öffnung der Justiz: Frauen als Anwältinnen und Richterinnen – das war auch ein wichtiges Stück Demokratisierung der dritten Gewalt. Gleichberechtigung strebte Elisabeth Selbert auch für sich persönlich an. Sie holte das Abitur nach, begann im Alter von 30 Jahren, als Mutter von zwei Kindern, ein Jura-Studium, saß in den Hörsälen von Göttingen und Marburg fast allein unter Männern. Dass sie studieren und promovieren konnte, verdankte sie auch der Unterstützung ihrer Eltern und ihres Mannes, mit dem sie, so sagte sie selbst, eine sehr partnerschaftliche Ehe führte. Auch mit dem Thema ihrer Dissertation war Elisabeth Selbert ihrer Zeit weit voraus: Die Reform des Scheidungsrechts, für die sie schon 1930 plädiert hatte, sollte erst 1977 umgesetzt werden – fast ein halbes Jahrhundert später.

Wir wissen, der Aufbruch zur Gleichberechtigung, für den Elisabeth Selbert und viele andere Frauen in der Weimarer Republik gekämpft hatten, wurde nach der Machtergreifung von 1933 brutal gestoppt. Die Nationalsozialisten propagierten die Männlichkeit des Staates, drängten Frauen aus dem Staatsdienst und versperrten ihnen den Weg in den Anwaltsberuf. Als eine der letzten Anwältinnen erhielt Elisabeth Selbert 1934 die Zulassung, gründete ihre Kanzlei für Familienrecht – und sorgte nun allein für den Lebensunterhalt ihrer Familie. Die Nazis hatten ihren Mann, damals ein Kommunalbeamter, aus dem Amt gejagt, sogar vorübergehend ins KZ gesperrt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, als Kassel wie so viele Städte in Europa in Schutt und Trümmern lag, war es für Elisabeth Selbert selbstverständlich, mit anzupacken beim Wiederaufbau der Demokratie. Sie engagierte sich als Stadtverordnete, als Abgeordnete in der Verfassungsberatenden Versammlung von Hessen und im hessischen Landtag – und eröffnete auch ihre Anwaltskanzlei wieder.

In der Kanzlei erlebte sie, wie katastrophal die rechtliche Lage der Frauen in der Nachkriegszeit weiterhin war. Noch immer galt das patriarchalische Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Kaiserreich, noch immer war es der Ehemann, der als Familienoberhaupt über Wohnort, Wohnung oder die Erziehung der Kinder bestimmte, über das Vermögen seiner Frau verfügte und auch gegen ihren Willen ihren Job kündigen konnte. Immer wieder saßen Elisabeth Selbert selbstbewusste Frauen gegenüber, die die Welt nicht mehr verstanden, weil sie ohnmächtig und mit leeren Händen dastanden.

Dass sie 1948 überhaupt in den Parlamentarischen Rat entsandt wurde, das haben wir nur ihrer Beharrlichkeit zu verdanken. Neben Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel war Elisabeth Selbert eine von vier Frauen unter 61 Männern, aber sie sah nun trotzdem ihre historische Chance gekommen. Plötzlich, so hat sie es Jahrzehnte später selber gesagt, plötzlich hielt sie einen Zipfel der Macht in der Hand – und sie wusste das zu nutzen.

Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten, so lautete, in Anlehnung an die Weimarer Verfassung, der erste Entwurf im Grundgesetz – eine Formulierung, die das patriarchalische Ehe- und Familienrecht aufrechterhalten hätte. Das wollte, das konnte Elisabeth Selbert nicht hinnehmen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, sagte sie im Parlamentarischen Rat, dass man heute weiter gehen muss als in Weimar und dass man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss.

Tatsächlich war das damals, 1948, alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Um die Formulierung Männer und Frauen sind gleichberechtigt durchzusetzen, musste Elisabeth Selbert heftige Widerstände überwinden, in ihrer eigenen Fraktion und in den anderen Parteien, bei Männern und bei Frauen. Leidenschaftlich und unbeirrt warb sie für ihren Antrag, diskutierte in der Fraktion, drohte im Hauptausschuss, dass im Falle einer Ablehnung in der gesamten Öffentlichkeit die maßgeblichen Frauen wahrscheinlich dazu Stellung nehmen werden, und zwar derart, dass unter Umständen die Annahme der Verfassung gefährdet ist.

Ihr Antrag wurde trotzdem abgelehnt. Und nach der Ablehnung wandte Elisabeth Selbert sich an die Öffentlichkeit, reiste durchs Land, hielt Vorträge – und löste einen Proteststurm aus: Frauenverbände, Gewerkschafterinnen, Politikerinnen schickten Briefe, Telegramme und Resolutionen an den Parlamentarischen Rat. Ob die Petitionen damals wirklich körbeweise eingingen, wie Elisabeth Selbert behauptete, ob die Welle der Solidarität wirklich so groß war, daran gibt es in der historischen Forschung auch Zweifel. Aber es zeichnet Elisabeth Selbert als geschickte, durchsetzungsstarke Politikerin aus, dass sie den Protest zu nutzen wusste, um ihr Ziel zu erreichen: Am 18. Januar 1949 wurde ihr Vorschlag schließlich angenommen, und, man höre und staune, ohne eine einzige Gegenstimme.

Es war damals die Sternstunde ihres Lebens, ein revolutionärer Moment. Der Grundsatz der Gleichberechtigung machte große Teile des damals noch geltenden BGB verfassungswidrig, als imperativer Auftrag zwang er den Gesetzgeber zu Reformen. Es ist Elisabeth Selberts historisches Verdienst, die Überwindung der männlich dominierten Gesellschaft eingeleitet zu haben – auch wenn manche Reform noch lange auf sich warten ließ, auch wenn jede einzelne immer noch hart erkämpft werden musste und auch heute weiterhin erkämpft werden muss.

Elisabeth Selbert steht in einer Reihe mit den vielen mutigen Frauen, die sich seit der Französischen Revolution für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit eingesetzt haben – und bitte erlauben Sie mir, dass ich an einige dieser Frauen heute namentlich erinnere. Ich denke an Louise Aston, Emma Herwegh, Mathilde Anneke, Louise Otto-Peters, Hedwig Dohm, Minna Cauer, Helene Lange, Marie Raschke, Anita Augspurg, Emma Ihrer, Clara Zetkin, Helene Stöcker, Marie Juchacz, Helene Weber, Gabriele Strecker oder Irmgard von Meibom. Sie alle, so unterschiedlich sie waren, ergriffen Partei für die Sache der Frauen, und sie ergriffen damit zugleich natürlich Partei für die Sache der Demokratie. Denn die Demokratie wird ihren Idealen nur dann gerecht, wenn Männer und Frauen gleichermaßen an ihr beteiligt sind. Kein Menschenrecht, kein Bürgerrecht ist nur einer Hälfte der Menschheit vorbehalten.

Die Geschichten dieser Vorkämpferinnen unserer Demokratie sind immer noch zu wenig bekannt. Deshalb ist es großartig, dass es hier in Kassel das Archiv der deutschen Frauenbewegung gibt. Nach meinem Besuch dort heute Morgen muss ich sagen: Es ist ein beeindruckender Ort unserer Demokratiegeschichte, gerade weil es die Frauenbewegungen von 1800 bis 1960 und ein bisschen darüber in ihrer ganzen Breite und Vielfalt in den Blick nimmt. Ich bin überzeugt: Wir brauchen solche Orte, wir brauchen sie, weil sie uns bewusst machen, wie viel wir den engagierten Frauen zu verdanken haben, wie wichtig es aber auch ist, ihre Errungenschaften immer wieder aufs Neue zu verteidigen und auszubauen. All jenen, die mithelfen, die Erinnerung an diese Hälfte unserer Demokratiegeschichte wachzuhalten, gilt heute auch mein ganz herzlicher Dank.

1949, kurz nach Verabschiedung des Gleichberechtigungsgebots, forderte Elisabeth Selbert in ihrer berühmten Rundfunkansprache, die wir in Auszügen gleich hören werden: Eine große Zahl von weiblichen Abgeordneten muss im neuen Bundestage […] helfen, das Werk der Befreiung der Frau endgültig zu vollenden. Es war wohl die bitterste Enttäuschung ihres Lebens, dass ihre eigene Kandidatur für den Bundestag scheiterte und sie an dieser Befreiung auf Bundesebene nicht mehr maßgeblich mitwirken konnte.

Es waren nun andere engagierte Frauen, die die Gleichberechtigung nach und nach Wirklichkeit werden ließen, Juristinnen wie Erna Scheffler, die 1951 als einzige Frau ans Bundesverfassungsgericht berufen wurde; Politikerinnen wie Elisabeth Schwarzhaupt, die 1961 als erste Frau zur Bundesministerin ernannt wurde, aber auch die Vertreterinnen der neuen Frauenbewegung, die sich seit den 1960er Jahren formierte.

Wie groß die Leistung der Frauen war, die sich damals in der Bonner Republik einen Platz in der Politik oder auch im politischen Journalismus eroberten, das führt uns Torsten Körners Dokumentarfilm Die Unbeugsamen gerade in den Kinos eindrucksvoll vor Augen. Aus männlicher Perspektive ist es beschämend zu sehen, wie viel Herablassung und Geringschätzung den weiblichen Abgeordneten damals im Bundestag und in den Medien entgegenschlug, wie sie am Rednerpult taxiert, von hämischen Zwischenrufen unterbrochen, auch ausgelacht wurden, wie stark Sexismus und Frauenfeindlichkeit die politische Debatte beherrschten.

Der Film zeigt aber auch, wie selbstbewusst, hartnäckig und schlagfertig Politikerinnen und Journalistinnen damals dagegen aufbegehrten. Frauen wie Helga Schuchardt, Ursula Männle, Herta Däubler-Gmelin, Waltraud Schoppe und natürlich Sie, liebe Rita Süssmuth – sie und viele, viele andere große Politikerinnen haben nicht nur ihren Nachfolgerinnen Wege gebahnt, sie haben unsere Demokratie und unsere Gesellschaft verändert. Das gilt natürlich auch für Angela Merkel, die unser Land sechszehn Jahre lang als Kanzlerin geprägt und gestaltet hat.

Die Erinnerung an Elisabeth Selbert macht uns aber auch bewusst: Was einmal errungen ist, ist deshalb noch nicht auf ewig garantiert, ist nicht unumkehrbar. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass der Anteil von Frauen in manchen Parlamenten erstmals seit Langem wieder zurückgegangen ist. Und es muss aufschrecken, wenn Frauen, die politische Verantwortung tragen oder für ein Amt oder Mandat kandidieren, heute in unserem Land beschimpft, beleidigt und bedroht werden. Auch jetzt im Wahlkampf berichten Politikerinnen davon, und wir sehen es selbst in den sozialen Netzwerken, dass ihnen tagtäglich sexualisierter Hass und frauenfeindliche Hetze entgegenschlagen. Als jemand, der in seinem Amt als Bundespräsident auch selbst, und sehr bewusst, in den Sozialen Medien aktiv ist, sehe ich praktisch täglich: Ja, es gibt viel zu viel Hass im Netz – aber es gibt einen besonderen und besonders erbärmlichen Frauenhass im Netz!

Ein solcher Hass ist unerträglich – und unerträglich heißt buchstäblich: Wir dürfen ihn nicht ertragen und nicht hinnehmen! Wir dürfen nicht zulassen, dass Frauen sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen oder sich gar nicht mehr hineinwagen, weil sie angefeindet oder bedroht werden. Dass Frauen sich zurückziehen, das ist nicht nur meine persönliche Befürchtung. Ich weiß es aus Gesprächen mit Bürgermeisterinnen, die ihr Amt aufgegeben haben oder aber nicht mehr kandidieren, weil sie angegriffen oder bedrängt werden. Es ist Aufgabe von Politik, Polizei und Justiz, Frauen zu schützen. Und es ist zugleich unsere gemeinsame Aufgabe: Wir alle, Männer und Frauen, dürfen nicht wegsehen, wir müssen unsere Stimme erheben, und jedem zeigen, der so spricht: Frauenfeindlichkeit und Sexismus sind niemals – nicht 2021 und niemals sonst – in irgendeiner Weise erträglich! Sie sind niemals zu dulden und dürfen auch niemals unwidersprochen bleiben!

Viel ist erreicht auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Vieles aber bleibt zu tun. Das große Ziel, für das Elisabeth Selbert ihr Leben lang gekämpft hat – die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung auf allen Gebieten –, dieses Ziel bleibt Orientierung für die Gesellschaft und es bleibt Auftrag für Politik. Bewegen wird sich nur etwas durch Einmischung und Engagement. Das wusste niemand besser als Elisabeth Selbert. Sie hat immer wieder an die Frauen appelliert, sich stärker politisch zu organisieren und zu engagieren, um die Gleichberechtigung […] durchzusetzen. Man könne das nicht von den Männern erwarten, das sei Frauensache. An diesem, aber wirklich nur an diesem einen Punkt möchte ich ihr heute widersprechen. Denn ich bin überzeugt: Das Eintreten für Frauenrechte und Gleichstellung ist unsere gemeinsame Sache – muss Sache von Demokratinnen und Demokraten sein.