Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ehrung von Susanne Baer sowie Ernennung von Martin Eifert

Schwerpunktthema: Rede

Schloss Bellevue, , 20. Februar 2023

Der Bundespräsident hat am 20. Februar in Schloss Bellevue Susanne Baer, scheidende Richterin des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet und ihren Nachfolger Martin Eifert ernannt. Er sagte: "Obwohl heute ein Mann eine Frau ablöst, bleibt das Gericht insgesamt paritätisch besetzt. Nichts spricht dafür, das Rad an dieser Stelle noch einmal zurückzudrehen. Denn wir alle wissen: Diversität fördert Qualität."

Bundespräsident Steinmeier steht am Rednerpult und hält eine Rede zum Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht

Manchmal kommt die Zwei vor der Eins: Erst vor wenigen Wochen haben wir hier in Bellevue zwei Richterwechsel im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts vollzogen. Heute gilt es, einen Wechsel im Ersten Senat vorzunehmen. So darf ich heute Sie, liebe Frau Baer, entlassen, und Sie, lieber Herr Eifert, ernennen. Es ist also kein Doppelwechsel geworden: Sie, liebe Frau Britz, müssen trotz des Ablaufs Ihrer Amtszeit dem Senat noch weiter zur Verfügung stehen. Mit Ihnen hoffe ich, dass Sie nicht allzu lange nachsitzen müssen. Aber immerhin kommen Sie nun doch in den Genuss der Rolle der Dienstältesten des Ersten Senats.

Mit Ihnen, liebe Frau Baer, scheidet heute eine kluge, starke Richterin aus dem Bundesverfassungsgericht aus. Sie sind die dreizehnte Richterin des Bundesverfassungsgerichts überhaupt und die achte im Ersten Senat. Von den 114 ehemaligen und amtierenden Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts sind bisher lediglich zwanzig Richterinnen.

Als Sie zusammen mit Frau Britz ins Amt kamen, läuteten Sie beide das Ende des, so hat man wohl damals gesagt, Schneewittchen-Senats ein. Das waren fünf Jahre, in denen der Erste Senat mit sieben Männern und nur einer Frau – damals Frau Hohmann-Dennhardt – besetzt war. Schon vorher – von 1951 bis 1994, vierzig Jahre lang – gab es eine solche Besetzung: Erna Scheffler, Wiltraut Rupp-von Brünneck, Gisela Niemeyer und Helga Seibert waren als jeweils einzige Frau im Ersten Senat. Heute unvorstellbar geworden!

Die Trendwende hin zu einer geschlechterparitätischen Besetzung begann mit Ihren Amtszeiten, liebe Frau Baer, liebe Frau Britz. Und obwohl heute ein Mann eine Frau ablöst, bleibt das Gericht insgesamt paritätisch besetzt. Nichts spricht dafür, das Rad an dieser Stelle noch einmal zurückzudrehen. Denn wir alle wissen: Diversität fördert Qualität. Unser Land, unsere Institutionen brauchen Vielfalt, um möglichst viele gesellschaftliche Perspektiven einzubringen. Und das gilt auch und gerade für das Bundesverfassungsgericht.

Liebe Frau Baer, Ihnen ist dieses Thema ja alles andere als fremd. Anfang der 2000er Jahre, etwa zehn Jahre vor Ihrer Wahl zur Bundesverfassungsrichterin, erhielten Sie den Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, eine Professur, die Sie seither innehaben. Das war nach ihrem abgelehnten Ruf an die Universität Bielefeld Ihre erste Berufung, und sie folgte damals fast nahtlos auf Ihre Habilitation zum Thema Der Bürger im Verwaltungsrecht zwischen Obrigkeit und aktivierendem Staat. Sie blieben beruflich in Berlin verwurzelt, wo Sie als gebürtige Saarländerin aufgewachsen sind. Zuvor hatten Sie bereits mit Ihrer von der Stadt Frankfurt am Main preisgekrönten Dissertation im Antidiskriminierungsrecht – der Kurztitel lautet Würde oder Gleichheit? – auf sich aufmerksam gemacht. An Ihrem Lehrstuhl war bis 2010 das von Ihnen geleitete GenderKompetenzZentrum angesiedelt. Ihre Professur ist zudem die Geburtsstunde der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte und des Law and Society Instituts, dessen Gründungsdirektorin Sie 2009 waren.

Ihre beeindruckende wissenschaftliche Karriere begann allerdings im Ausland, mit einem Masterstudium an der University of Michigan Law School in Ann Arbor. Dort sind Sie mittlerweile L. Bates Global Law Professor. Überhaupt: Sie haben eine besondere Beziehung zu den USA. Nach dem Abitur führte Sie eine Reise dorthin, als zwei Ihrer Geschwister bereits dort lebten. Sie trafen in Chicago die amerikanische Rechtsprofessorin und Feministin Catharine MacKinnon. Sie inspirierte Sie, mit ihr sind Sie bis heute freundschaftlich verbunden, und Sie veranstalteten, wie ich gehört habe, gemeinsame Seminare.

Ihre Abneigung gegen jede Form von Diskriminierung und Ihr entschiedener Einsatz für deren Beseitigung zeichnen Sie schon lange aus: Während Ihres Studiums der Rechts- und der Politikwissenschaften in Berlin engagierten Sie sich in der Frauenbewegung und in Initiativen gegen häusliche Gewalt. Heute arbeiten Sie wissenschaftlich zu vergleichendem Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, interdisziplinärer Rechtsforschung und geben die feministische Rechtszeitschrift STREIT mit heraus.

Ihre Lehrtätigkeit führte Sie nach Budapest, Bielefeld, Erfurt, Linz und Toronto. Zukünftig werden Sie an der renommierten London School of Economics zu Gast sein. So verwundert es kaum, dass Ihnen bereits drei Ehrendoktorwürden verliehen wurden und Sie Corresponding Fellow der British Academy sind.

Die hohe wissenschaftliche Ebene haben Sie mehrfach zugunsten der Hochschulverwaltung verlassen. Sie waren Vizepräsidentin für Studium und Internationales, später Studiendekanin der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und außerdem Mitglied des Hochschulrates der Universität Bielefeld. Vielleicht haben Sie sich bei der Ausübung dieser Ämter das ein oder andere Mal in Ihre Zeit in der Berliner Verwaltung zurückversetzt gefühlt, als Sie nach dem Zweiten Staatsexamen, bevor Sie sich in die Wissenschaft stürzten, als Referentin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für Bodenschutz und Kleingärten zuständig waren.

Diesen großen und vielfältigen Erfahrungsschatz brachten Sie in den Ersten Senat mit. Ihr Dezernat umfasste im Wesentlichen das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, die Vereinigungsfreiheit und die Wissenschaftsfreiheit. Viel treffender hätte es für Sie kaum kommen können!

Gleich in Ihrem ersten großen Senatsverfahren ging es um nichts weniger als um die Menschenwürde. Der Senat hielt die Höhe der Asylbewerberleistungen für evident unzureichend und damit für verfassungswidrig. Ein entscheidender Satz aus dem Urteil hallt bis heute nach, viele kennen ihn: Die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren. Dies wiederholte der Senat gut zehn Jahre später, als er die Verfassungswidrigkeit der sogenannten Sonderbedarfsstufe für alleinstehende Asylsuchende in Sammelunterkünften feststellte. Im Bereich des Sozialrechts traf der Senat außerdem wichtige Entscheidungen zur staatlichen Grundsicherung, insbesondere zu Grenzen von Sanktionen zur Durchsetzung der Mitwirkungspflichten von Arbeitslosen.

Auch im Arbeitsrecht fällte das Bundesverfassungsgericht mit Ihnen als Berichterstatterin Entscheidungen, die die Lebenswirklichkeit vieler Menschen prägen. So ergingen in der Kammer zahlreiche Beschlüsse zum Streikrecht, und der Senat befand über das Verbot unbegrenzter sachgrundloser Befristungen, über das Ladenöffnungsgesetz in Thüringen, über das Tarifeinheitsgesetz. Zu diesem Urteil verfassten Sie zusammen mit Richter Paulus ein Sondervotum, weil Sie das Ergebnis der Senatsmehrheit nicht teilten. Anders verhielt es sich mit Ihrem Concurring zum Erbschaftsteuergesetz, als Sie zusammen mit den Richtern Masing und Gaier darlegten, dass Sie das Ergebnis der Senatsmehrheit zwar teilten, aber in der Begründung die Berufung auf das Sozialstaatsprinzip vermissten.

Auf dem Gebiet der Vereinigungsfreiheit erging unter Ihrer Federführung die Leitentscheidung zur Verhältnismäßigkeit von Vereinsverboten. Die Kammer befasste sich danach mehrfach mit der Beobachtung von Vereinen durch den Verfassungsschutz. Der Senatsbeschluss zur Verfassungsgemäßheit der Pflichtmitgliedschaft in Industrie- und Handelskammern ist damals und heute von großer Relevanz für das Wirtschaftsleben in unserem Land.

Die Wissenschaftsfreiheit ist Ihnen aus der Praxis wohlbekannt, Ihre persönlichen Erfahrungen waren ganz sicher hilfreich. Einige Kammerentscheidungen betrafen die organisatorische Sicherung der Wissenschaftsfreiheit, nicht zuletzt die Kapazitätsberechnung – ein sehr weites, kompliziertes, fehleranfälliges Feld. Ihrem richterlichen Dezernat entstammte zudem der Senatsbeschluss zum Verbot prohibitiver Studiengebühren. Auch mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Organisation von Hochschulen waren Sie befasst.

Liebe Frau Baer, in zwölf Jahren haben Sie sich mit vielfältigen, wichtigen Verfassungsfragen beschäftigt und bedeutsame Entscheidungen geprägt. Insgesamt haben Sie über 4.600 Verfahren erledigt – eine kaum vorstellbare Zahl von Fällen. Und das zeigt deutlich: Es gab offenbar viel zu tun in Ihrem Dezernat, und Sie haben sich den Aufgaben mit nie nachlassender Ausdauer gestellt.

Sie haben einmal gesagt, dass nur eine menschlich wertschätzende und förderliche Umgebung es ermöglicht, sich intellektuell zu entwickeln. Es ist Ihnen offenbar gelungen, ein solches Umfeld um sich herum zu schaffen. Denn über Sie wird berichtet, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets zu Höchstleistungen angespornt und sie begeistert haben, aber insbesondere immer wieder auch den Blick über den Tellerrand geschärft haben. Der Monolog ist tödlich, das soll aus Ihrem Munde stammen. So waren intensive fachliche Diskussionen in Ihrem Dezernat an der Tagesordnung. Gerne nahmen Sie dabei, so ist zu hören, die Rolle der Advocata Diaboli ein – manchmal wohl so überzeugend, dass dies erst spät bemerkt wurde. Zuweilen reichte in der Diskussion ein Schlagwort, das Sie aufgriffen, und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kamen daraufhin in den Genuss einer spontanen, druckreif gehaltenen Minivorlesung – das muss beeindruckend gewesen sein. Zugleich wird Ihre Fähigkeit gerühmt, extrem aufmerksam zuzuhören. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfuhren von Ihnen viel Wertschätzung, auch, wie ich höre, bei nächtlichen Burger-Essen nach anstrengenden Arbeitstagen oder beim gemeinsamen Wandern, Mountainbiken und Kanufahren.

Dem Senat wird sicherlich auch Ihre große Gabe, Dinge einfach auf den Punkt zu bringen, im Gedächtnis bleiben. Und neben Ihrer unangefochtenen verfassungsrechtlichen Expertise floss mitunter, so wird kolportiert, hilfreiches Spezialwissen etwa aus dem Bereich Rap und Hip-Hop in den Senat ein, so wohl im Verfahren Metall auf Metall, als Ihr ehemaliger Kollege Paulus, ich erwähnte es bei seiner Verabschiedung, den DJ gab. Im Gericht und über das Gericht hinaus ist Ihr außergewöhnliches rhetorisches Talent bekannt: Frau Baer hätte selbst das Telefonbuch vorlesen – nein: natürlich frei vortragen – können, alle hätten an ihren Lippen gehangen, so hat mir jemand erzählt.

Liebe Frau Baer, Sie wären nicht Sie, wenn Sie nicht über die Rechtsprechungstätigkeit hinaus das Bundesverfassungsgericht geprägt hätten. Sie brennt für die Verfassungsgerichtsbarkeit, das habe ich vernommen. Es war Ihnen neben der Rechtsprechung ein wichtiges Anliegen, das Gericht selbst sichtbar und erfahrbar zu machen. So haben Sie sich über viele Jahre mit Herzblut bei mehreren großen Veranstaltungen des Gerichts engagiert, etwa bei der Wiedereinzugsfeier in das renovierte Gerichtsgebäude, beim Geburtstag des Grundgesetzes und bei den Tagen der Deutschen Einheit.

Außerdem lag Ihnen die Internationalität des Gerichts am Herzen. So haben Sie sich für Übersetzungen von Entscheidungen ins Englische eingesetzt und einen Newsletter initiiert, der innerhalb des Bundesverfassungsgerichts über Entscheidungen europäischer und ausländischer Gerichte informiert. Ihr Einsatz für eine geschlechtergerechte Sprache hat sich nicht nur in Entscheidungen niedergeschlagen, sondern soll sich sogar in die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vorgearbeitet haben. Eine gewisse Hartnäckigkeit und strategisches Geschick werden Ihnen nachgesagt. Dicke Bretter muss man langsam bohren, sollen Sie gesagt haben, am besten niemals allein, sondern mit Verbündeten. Vielleicht speist sich letztere Erfahrung auch aus Ihrer Zeit als erfolgreiche Ruderin. Als Europameisterin 1983 und – bereits als Juniorin – mehrfache Deutsche Meisterin und Teilnehmerin an zwei Weltmeisterschaften ruderten Sie – natürlich! – in der Bootsklasse Zweier ohne Steuerfrau.

Dass Sie sich seit Jahren auch für Rechtsbildung einsetzen, etwa im Rahmen Ihres Engagements für das bundesweite Forum Recht, ist nicht nur aus Ihrem rechtssoziologischen Blickwinkel konsequent: Das Recht muss gelebt werden, und dafür hilft es, den Menschen den Rechtsstaat nahezubringen. Dafür, liebe Frau Baer, haben Sie in den letzten zwölf Jahren viel Zeit, viel Kraft investiert. Ich finde, das lohnt sich.

Sie kehren nun nach Berlin zurück, an die Humboldt-Universität. Richterliche Zurückhaltung müssen Sie sich nicht mehr auferlegen. Vielleicht haben Sie jetzt ein bisschen mehr Zeit für Freunde und Familie, für sportliche Aktivitäten oder für amerikanische Serien, die Sie angeblich mit Lust und Ausdauer schauen können. Jedenfalls kommen nun wieder viele Menschen in den Genuss Ihrer Vorlesungen und Seminare. Sie werden bestimmt noch einige Türen aufstoßen, für sich und für andere. Sie werden weiterhin Menschen zum Zweifeln und zum Nachdenken anregen, Spuren hinterlassen. Und gemeinsame Auftritte mit Peter Huber, den ich übrigens vor wenigen Tagen erst an seiner Alma Mater in München wiedergetroffen habe, sollen Sie geplant haben. Auch darauf dürfen wir gespannt sein.

Ich darf Sie nun, liebe Frau Baer, zur Überreichung der Entlassungsurkunde nach vorne bitten.

Und nicht nur das. Sie haben unserem Land herausragende Dienste erwiesen. Als sichtbare Anerkennung dafür darf ich Ihnen nun das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Herzlichen Glückwunsch!

Lieber Herr Eifert, der Deutsche Bundestag hat Sie bereits am 15. Dezember 2022 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich! Die Mitglieder des Deutschen Bundestages konnten sich offenbar rasch auf Sie als Nachfolger verständigen.

Mit Ihnen folgt auf eine Professorin ein Professor im Ersten Senat. Ihre erste Professur für Öffentliches Recht traten sie im Jahr 2005 an der Universität Gießen an, die Frau Britz und mir wohlbekannt ist. 2012 wechselten Sie an die Humboldt-Universität zu Berlin, wo Sie seit über zehn Jahren den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht bekleiden. Die HU bekommt nun Frau Baer zurück, muss aber in den nächsten zwölf Jahren weitgehend auf Sie, lieber Herr Eifert, verzichten.

Für Ihre Aufgaben im Ersten Senat sind Sie, da bin ich sicher, bestens gewappnet. Wissenschaftlich sind Sie hervorragend ausgewiesen. Ihr Lebensweg ist einerseits der eines klassischen Staatsrechtslehrers mit einschlägiger Promotion und Habilitation. Aber darüber hinaus haben Sie stets den Blick über den Tellerrand gewagt und Ihren Horizont geweitet. So haben Sie Ihr Jurastudium in Hamburg mit einem Auslandsaufenthalt in Genf versehen, zudem haben Sie nach dem Ersten Staatsexamen ein Masterstudium in Berkeley in den USA absolviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen waren Sie, bevor Sie die wissenschaftliche Laufbahn einschlugen, für einige Zeit als Unternehmensberater bei einer der weltweit führenden Firmen tätig. Ich bin mir sicher, dass Ihre Expertise das Bundesverfassungsgericht sehr bereichern wird.

Ich darf Sie nun zur Ernennung und zur Vereidigung nach vorne bitten. Herzlichen Glückwunsch!