Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ehrung von Sibylle Kessal-Wulf und Peter Müller sowie Ernennung von Holger Wöckel und Peter Frank

Schwerpunktthema: Rede

Schloss Bellevue, , 21. Dezember 2023

Bundespräsident Steinmeier hat am 21. Dezember in Schloss Bellevue Peter Frank und Holger Wöckel zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts ernannt: "Eine Verfassung hat nicht die Aufgabe, es der Politik leicht zu machen. Vielmehr haben wir uns eine Verfassung gegeben, um die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu kontrollieren, damit die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt wird."

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier steht am Redepult und hält eine Rede

Herzlich willkommen im Schloss Bellevue so kurz vor Weihnachten. Wir ziehen die Bescherung ein wenig vor: Es gibt Urkunden und sogar einen Orden.

Und ich verstehe, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die ich ernenne und vereidige, nach der spannenden Phase von öffentlicher Debatte und Richterwahl in großer Vorfreude auf den neuen Schreibtisch in Karlsruhe sind. Ich versichere Ihnen, ich werde dem nicht im Wege stehen. Erlauben Sie mir dennoch ein paar Sätze über das Gericht, die scheidenden und künftigen Richterinnen und Richter.

Wie selten zuvor war das Bundesverfassungsgericht in den letzten Wochen in aller Munde – in der Politik und in den Medien –, und ich bin froh darüber, dass dies – mit wenigen Ausnahmen – mit dem gebotenen Respekt geschah. Unser Rechtsstaat wird durch eine Gerichtsbarkeit vollendet, deren Aufgabe es ist, über die Einhaltung der Verfassung zu wachen und ihre Bestimmungen letztverbindlich auszulegen, selbst wenn einzelne Entscheidungen die Politik vor schwierige Aufgaben stellen. Aber eine Verfassung hat eben nicht die Aufgabe, es der Politik leicht zu machen. Vielmehr haben wir uns eine Verfassung gegeben, um die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt zu kontrollieren, damit die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger geschützt wird. Wie wichtig dies ist, sehen wir daran – Ihr ehemaliger Präsident Voßkuhle hat in der „Zeit“ jüngst daran erinnert –, dass meist eine sofortige Entmachtung der unabhängigen Justiz in Staaten erfolgt, in denen Autokraten die Macht errungen haben. Voßkuhle zieht daraus für uns den Schluss, das Bundesverfassungsgericht verfassungsfester zu machen. Und ich gebe zu, auch mir wäre wohler, wenn manches von dem, was wir im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt haben, Wahlverfahren und Amtszeiten etwa, in die Verfassung überführt und damit durch das Erfordernis einer verfassungsändernden Mehrheit gesichert würde.

Liebe Frau Kessal-Wulf, lieber Herr Müller, mit Ihnen verabschieden wir zwei Richterpersönlichkeiten, die für das wirklich breite Spektrum von Verfassungsrichtern stehen: Sie, liebe Frau Kessal-Wulf, sind geprägt durch das Bild der Richterin, die es durch ihr gesamtes Berufsleben gewohnt war, ausschließlich durch ihr Urteil zu sprechen. Und Sie, lieber Herr Müller, nicht das Gegenteil, aber Sie haben nach Ihrer Zeit als Ministerpräsident des Saarlandes – so haben Sie es einmal beschrieben – Ihre Aufgabe der Gestaltung gegen unbedingte Pflicht zur Genauigkeit in der juristischen Entscheidung eingetauscht. Ein ganz neues Leben!

Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf diese ganz unterschiedlichen Biographien werfen:

Liebe Frau Kessal-Wulf, Sie sind in Stadthagen in Schaumburg-Lippe geboren. Ein wenig war Ihnen die Juristerei in die Wiege gelegt, denn Ihr Vater war Leitender Oberstaatsanwalt. Und wenn ich richtig informiert bin, sind auch Ihre beiden Brüder Juristen. Nach dem Studium an der Universität in Kiel absolvierten Sie 1982 in Schleswig die erste Staatsprüfung, 1985 in Hamburg die zweite. Sie traten dann in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein, wo Sie 1988 zur Lebenszeitrichterin am Amtsgericht in Flensburg ernannt wurden.

Nach einer Abordnung an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht wurden Sie 1992 dort zur Richterin ernannt. Bereits mit 33 Jahren! Besonders beeindruckend: Neben Ihrer Tätigkeit als Richterin promovierten Sie 1995 an der Universität Kiel zum Thema „Die Innenverbände am Beispiel Publikumsgesellschaft, Franchising, Mitarbeiterbeteiligung und Betriebsverband“. Ihre Arbeit wurde nicht nur mit summa cum laude bewertet, sondern auch mit dem Fakultätspreis und dem Preis der Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.

Am Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein gehörten Sie dem Senat für Gesellschafts-, Bank- und Börsenrecht an. Im Bundesgerichtshof, wohin Sie im Jahr 2001 der Richterwahlausschuss wählte, waren Sie im 4. Zivilsenat, der für Erb- und Versicherungsvertragsrecht zuständig war. Die Presse schrieb anlässlich Ihrer Wahl zur Bundesverfassungsrichterin über Ihren beruflichen Werdegang, Sie hätten eine „rasante Karriere hingelegt“. Ihnen eilte der Ruf voraus, fachlich herausragend zu sein, aber offenbar auch in besonderem Maße unparteiisch – denn zum Bundesgerichtshof sind Sie noch auf Vorschlag einer grünen Justizministerin aus Schleswig-Holstein gewählt worden, aber im November 2011 wählte Sie dann der Bundesrat auf Vorschlag der CDU/CSU zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts – übrigens als erst zweite Frau, die von den Christdemokraten für das Verfassungsgericht vorgeschlagen wurde. Am 19. Dezember 2011 wurden Sie ernannt und vereidigt.

Am Bundesverfassungsgericht folgten Sie damit Rudolf Mellinghoff nach. Das Recht des Versicherungswesens, das Straf- und Strafverfahrensrecht, das Recht der Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung, Untersuchungshaft und Ordnungswidrigkeiten fielen in Ihr Dezernat. Zuständigkeiten, in denen der Geschäftsanfall hoch ist. Aber eine Zuständigkeit spielte lange keine Rolle, nämlich die des Finanzverfassungs- und Haushaltsrechts. Hier wurden Sie erst zum Ende ihrer Amtszeit als Berichterstatterin tätig. Die FAZ betitelte Sie als „Die Besonnene“.

Liebe Frau Kessel-Wulf, mich beeindrucken die folgenden Zahlen  immer wieder, zeigen Sie doch, wie viel Arbeit in Karlsruhe erledigt werden muss. Ich erwähne sie aber auch, weil sie verdeutlichen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, in Anspruch nehmen und nutzen. Bis zum 18. Dezember 2023 haben Sie, liebe Frau Kessal-Wulf, insgesamt 4.119 Entscheidungen als Berichterstatterin vorbereitet, davon 3.970 Verfassungsbeschwerden und 14 Senatsentscheidungen. Das kann man nur bewältigen, wenn man wie Sie „eindeutig ein Ausnahmetalent für juristisches Arbeiten gepaart mit Disziplin“ ist und herausragende fachliche Leistungen bringt, fleißig, diszipliniert und keine Draufgängerin ist – wie die FAZ anerkennend feststellte.

Unter den von Ihnen vorbereiteten Entscheidungen waren viele mit grundlegender Bedeutung. Ich denke dabei etwa an den Beschluss vom 23. September 2015 über die Reichweite des Parlamentsvorbehalts für Streitkräfteeinsätze bei Gefahr im Verzug. Damals ging es um den Libyen-Einsatz der Bundeswehr. Eine gesellschaftspolitisch besonders wichtige Entscheidung war der Beschluss vom 26. Februar 2020, der sich mit der Suizid-Hilfe befasste. Hier bestätigte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Unter den zahlreichen Kammerentscheidungen gab es ebenfalls einige, die weitreichende Wirkung entfalteten, etwa der Beschluss vom 30. September 2022 zum NSU-Prozess oder zu den sogenannten Kudamm-Rasern.

Schon bei Ihrer Wahl galten Sie als durchsetzungsfähig, orientiert am juristischen Argument und beharrlich. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Ihre Offenheit und Neugierde hervorgehoben. Über sich selbst haben Sie – so habe ich gehört – einmal gesagt: „Ich suche nicht den Konflikt, aber ich halte ihn aus.“ Dass Sie sich nicht gescheut haben, auch unbequeme Entscheidungen als Berichterstatterin vorzubereiten, ist auch in der Entscheidung zur Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes vom 15. November 2023 deutlich geworden. Kaum ein anderer Beschluss hat die Politik so beschäftigt wie dieser und wird sie weiter beschäftigen.

Auch wenn diese Entscheidung ganz sicher ein Paukenschlag war, Sie werden als „Frau der leisen Töne“ gerühmt. Die richterliche Zurückhaltung wird vielleicht noch durch Ihr norddeutsches Naturell verstärkt. Sie mögen es nicht, so hört man, sich in den Vordergrund zu drängen. Aber bei aller Zurückhaltung werden Sie als großartige Chefin beschrieben, die sich sehr für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessiert und auch ihren Lebensweg verfolgt. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so höre ich, haben gerne für Sie gearbeitet und begrüßten den Teamspirit in Ihrem Dezernat – das zeigt sich auch in den Dezernatstreffen, die immer wieder stattgefunden haben.

Liebe Frau Kessal-Wulf, ein neuer Lebensabschnitt beginnt heute. Mir wurde berichtet, dass Sie neugierig auf die Welt sind und ohnehin schon weitgereist. Vielleicht haben Sie in Zukunft nun etwas mehr Zeit für Reisen an die Orte, die Sie noch nicht kennen. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute!

Lieber Herr Müller, als der Bundesrat Sie vor zwölf Jahren in das Verfassungsgericht wählte, nahm dies mancher mit Skepsis auf, als Zeitgenosse darf ich das so sagen. Ein Politiker im Verfassungsgericht, ein ehemaliger Ministerpräsident sogar – das war manchen zu viel Politik im Gericht. Andere wiederum betonten schon damals – auch das habe ich in Erinnerung –, das Gericht benötige die Expertise und die Erfahrung eines gestandenen Politikers, der selbstverständlich auch als Jurist die notwendigen Qualifikationen für das höchste deutsche Gericht mitbringt.

Mein Eindruck ist, Sie haben beide Gruppen zufriedengestellt. Diejenigen, die Ihrer Wahl wegen Ihrer politischen Rolle kritisch gegenüberstanden, haben Sie dadurch überzeugt, dass Sie sich selbst größte Zurückhaltung in der Öffentlichkeit auferlegt haben. Sie haben sich von Beginn an auf Ihr neues Amt konzentriert und im besten Sinne des Wortes durch die von Ihnen mitgeprägten Urteile gesprochen. Und das Gericht, so habe ich von verschiedenen Seiten gehört, haben Sie durch Ihre Erfahrung aus Ihrem politischen Leben bereichert, zumal Sie diese Expertise immer juristisch verorten konnten.

Sie haben selbst einmal auf die Frage hin, welche Tätigkeit spannender sei: die des saarländischen Ministerpräsidenten oder die des Verfassungsrichters, geantwortet, es seien völlig verschiedene Welten. Die Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht sei durch die absolute Pflicht zur kohärenten juristischen Argumentation geprägt. Und spannend sei die intellektuelle Herausforderung.

Mit Ihrer Wahl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied des Zweiten Senats am 25. November 2011 durch den Bundesrat und mit Ihrer Ernennung am 19. Dezember 2011 wurden Sie Nachfolger von Udo Di Fabio. In Ihr Dezernat fielen zunächst nicht unbedingt die Rechtsmaterien, die gemeinhin für spannend gehalten werden: Strafvollstreckungsrecht, Wohnungseigentumsrecht oder das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Aber mit der Zeit kamen spannendere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Parlamentsrecht, das Parteienrecht und das Wahlrecht hinzu.

Wichtige Entscheidungen haben Sie, lieber Herr Müller, vorbereitet. Nur wenige kann ich hier nennen: Der Beschluss vom 6. Februar 2013 über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine psychiatrische Unterbringung hatte Auswirkungen auf unser gesamtes Justizvollzugssystem. Denn der Senat kam zu dem Ergebnis, dass diese nur unter engen Voraussetzungen zulässig sei. Große öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr das von Ihnen vorbereitete NPD-Verbotsverfahren, das am 17. Januar 2017 nicht zu einem Verbot führte, weil nach Auffassung des Gerichts Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele fehlten. Weichenstellend sind auch die Entscheidungen zur Parteienfinanzierung und zur Finanzierung der Arbeit der politischen Stiftungen. Und bis zuletzt hat Sie das Bundeswahlrecht beschäftigt, auch wenn Sie die jüngst anhängig gemachten Verfahren nicht mehr vorbereiten dürfen oder müssen – das entscheiden Sie. Aber bis zum 15. Dezember 2023 haben Sie 260 Senatsentscheidungen vorbereitet, davon waren 226 Wahlverfahren. Insgesamt 3.755 Entscheidungen weist Ihre Bilanz als Berichterstatter auf.

Kein Wunder, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen Sie als die gleichzeitige Verkörperung von Fleiß und Geselligkeit beschrieben haben. Abends sollen Sie immer einer der letzten im Gericht gewesen sein, und selbst wenn es spät wurde, dennoch morgens häufig einer der ersten am Schlossplatz.

Alle, die Sie kennen, namentlich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, heben Ihre Bodenständigkeit, Ihren Humor, Ihre Offenheit jedem gegenüber hervor. Mit Blick auf Ihre Bodenständigkeit verwundert es kaum, dass Sie nicht nur nach wie vor in Ihrem Heimatort Eppelborn leben, sondern dort nach wie vor der zweite Vorsitzende des Fußballklubs Eppelborn sind. Dazu passt auch, dass Sie eine Runde Skat selten ablehnen – egal, ob mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Dezernat oder Ihrem Fahrer. Und genauso, dass Sie sich beim Grillen mit Freunden das eigenhändige Schwenken auf dem Schwenker nicht nehmen lassen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben sich bei Einladungen zu Ihnen ins Saarländische ebenfalls davon überzeugen können.

Lieber Herr Müller, zwölf Jahre plus Verlängerung am Bundesverfassungsgericht gehen heute zu Ende. Mein Eindruck ist, Sie haben diese Zeit trotz der Arbeit – die Zahlen haben es zum Ausdruck gebracht – sehr genossen. Aber Sie richten den Blick auch schon ein wenig in die Zukunft: Jüngst traten Sie hin und wieder in Ihrer saarländischen Heimat öffentlich auf. Es gab bereits Vermutungen, Sie wollten zurück in die Politik. Ich weiß nicht, ob das zutrifft? Ich höre auch das Gegenteil. Andere sagen, Ihr nächstes Lebensziel sei wieder ein Richteramt – eins, das Ihre große Leidenschaft für das Kartenspiel fortführt. Deshalb, so munkelt man in der Szene, streben Sie das Amt als Richter auf Lebenszeit am Skatgericht in Altenburg in Thüringen an. Ich bin sicher, auch dieses Gericht würden Sie mit Ihrer Expertise bereichern. 

Verehrte Gäste, Richterwechsel am Verfassungsgericht folgen gewissen Traditionen, zu denen regelmäßig auch die Verleihung des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband gehört. Ausnahmsweise wird das heute bei Ihnen, lieber Herr Müller, nicht der Fall sein, denn Sie wurden bereits als Ministerpräsident des Saarlandes mit dieser Ordensstufe ausgezeichnet. Lassen Sie mich jetzt – auch ohne die Ordensurkunde – meinen Dank und meine Anerkennung zum Ausdruck bringen. Mir bleibt nur, Sie gleich zur Überreichung der Entlassungsurkunde nach vorne zu bitten. Daher schon jetzt: Alles Gute für Sie!

Liebe Frau Kessal-Wulf und lieber Herr Müller, Ihre so unterschiedlichen Persönlichkeiten und Lebenswege waren ein großer Gewinn für das Bundesverfassungsgericht und ein Glücksfall für unsere Demokratie. Dafür danke ich Ihnen von Herzen.

Nun gehen Ihre Amtszeiten zu Ende, und ich darf zunächst Sie, liebe Frau Kessal-Wulf, an meine Seite bitten zur Überreichung der Entlassungsurkunde. Liebe Frau Kessal-Wulf, unser Land ist Ihnen zu großem Dank verpflichtet. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren herausragenden Einsatz. Und ich freue mich, Ihnen dafür das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu verleihen.

Lieber Herr Müller, an Ihrem Revers befindet sich bereits die Würdigung, die die ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen üblicherweise erhalten. Deshalb gehen Sie heute leer aus. Trotzdem darf ich Ihnen nochmals herzlich für Ihren Einsatz danken. Sie haben sich um unser Land verdient gemacht.

Lieber Herr Frank, lieber Herr Wöckel, der Bundesrat hat Sie beide am 24. November beziehungsweise am 15. Dezember zu Richtern des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Dazu gratuliere ich Ihnen herzlich!

Für Sie beginnt ein neuer beruflicher Lebensabschnitt, Sie haben es eben gehört, voller Herausforderungen. Und mit einer hohen Verantwortung, die das Amt des Richters des Bundesverfassungsgerichts mit sich bringt. Die Verfahrenszahlen, die ich eben genannt habe, werden auch Sie bewältigen müssen. Aber ich bin überzeugt, dass Sie beide das nicht abschreckt.

Lieber Herr Frank, seit dem 5. Oktober 2015 sind Sie Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Mit 47 Jahren bei Amtsantritt waren Sie der jüngste Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Studium in Würzburg und in München legten Sie die beiden Juristischen Staatsexamen mit Prädikat ab und promovierten zum Strafverfahrensrecht summa cum laude.

Sie arbeiteten als Staatsanwalt in München und in verschiedenen Funktionen in der bayerischen Justiz. Der bayerische Justizminister lobte damals schon Ihren juristischen Sachverstand, Ihre Führungskompetenz und Ihre Begabung im Umgang mit Menschen. Bei Ihrer Ernennung zum Generalbundesanwalt charakterisierte Sie der Bundesjustizminister als „exzellenten Juristen" und „engagierten Beamten mit Sensibilität und Führungsstärke", dazu als erfahren und belastbar. Dass Sie auch umgänglich und locker sind, habe ich selbst bei vielen unserer Zusammentreffen erfahren. Ihr neuer Arbeitsplatz ist nicht weit entfernt vom alten. Das mag das rasche Ankommen und Eingewöhnen erleichtern. Herzlichen Glückwunsch!

Lieber Herr Wöckel, auch Sie kommen als Bundesrichter an das Bundesverfassungsgericht. Seit dem 1. Februar 2021 sind Sie Richter am 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Davor waren Sie Richter in der nordrhein-westfälischen Justiz, in meiner ostwestfälischen Heimat, am Verwaltungsgericht in Minden. Während dieser Zeit waren Sie bereits an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet, später auch schon einmal an das Bundesverfassungsgericht. Aufgewachsen in Chemnitz, studierten Sie in Dresden und Freiburg Jura. Nach dem Referendariat am Landgericht Freiburg waren sie von 2004 bis 2010 Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg bei Dietrich Murswiek, bei dem Sie auch Ihre Dissertation geschrieben haben. „Ein glänzender, parteiloser Richter am Bundesverwaltungsgericht“, kommentierte Reinhard Müller Ihre Wahl in der FAZ.

Lieber Herr Frank, lieber Herr Wöckel, Sie sind beide bestens gerüstet für die vor Ihnen liegenden Aufgaben.